HBI-Hyperion SE: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG wegen
außerplanmäßiger Abschreibung eines Wandelanleihenvertrages
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DGAP-Ad-hoc: HBI-HYPERION SE / Schlagwort(e): Hauptversammlung
HBI-Hyperion SE: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG wegen
außerplanmäßiger Abschreibung eines Wandelanleihenvertrages
16.06.2022 / 19:10 CET/CEST
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HBI-Hyperion SE: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG wegen
außerplanmäßiger Abschreibung eines Wandelanleihenvertrages
Berlin, den 16. Juni 2022: Die HBI-HYPERION SE (WKN: A2AAC8, ISIN;
DE000A2AAC81) teilt mit, dass bei pflichtgemäßem Ermessen angenommen werden
muss, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals
eingetreten ist.
Die HBI-HYPERION SE hat im Jahr 2020 im Zuge ihres Strategiewechsels als
Inkubator eine strategische Investition in ein europäisches
Fintech-Unternehmen bekannt gegeben. Die HBI-HYPERION SE hatte dazu einen
Wandelanleihenvertrag gezeichnet, um eine maximale Aktienbeteiligung in Höhe
von 30% erreichen zu können. Aufgrund der Insolvenz des Fintech-Unternehmens
muss dieser Wandelanleihenvertrag außerplanmäßig abgeschrieben werden.
Die aufgrund der Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG einzuberufende
außerordentliche Hauptversammlung ist zeitnah für die kommende Woche
geplant.
Kontakt:
HBI-HYPERION SE
Christian Juvet
Geschäftsführender Direktor
Kurfürstendamm 11
10119 Berlin
E-Mail: info@hbi-hyperion.com
www.hbi-hyperion.com
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: HBI-HYPERION SE
Kurfürstendamm 11
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Telefon: +49 30 300 149 3167
E-Mail: info@hbi-hyperion.com
Internet: www.hbi-hyperion.com
ISIN: DE000A2AAC81
WKN: A2AAC8
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