HBI-Hyperion SE: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG wegen
außerplanmäßiger Abschreibung eines Wandelanleihenvertrages

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DGAP-Ad-hoc: HBI-HYPERION SE / Schlagwort(e): Hauptversammlung
HBI-Hyperion SE: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG wegen
außerplanmäßiger Abschreibung eines Wandelanleihenvertrages

16.06.2022 / 19:10 CET/CEST
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HBI-Hyperion SE: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG wegen
außerplanmäßiger Abschreibung eines Wandelanleihenvertrages

Berlin, den 16. Juni 2022: Die HBI-HYPERION SE (WKN: A2AAC8, ISIN;
DE000A2AAC81) teilt mit, dass bei pflichtgemäßem Ermessen angenommen werden
muss, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals
eingetreten ist.

Die HBI-HYPERION SE hat im Jahr 2020 im Zuge ihres Strategiewechsels als
Inkubator eine strategische Investition in ein europäisches
Fintech-Unternehmen bekannt gegeben. Die HBI-HYPERION SE hatte dazu einen
Wandelanleihenvertrag gezeichnet, um eine maximale Aktienbeteiligung in Höhe
von 30% erreichen zu können. Aufgrund der Insolvenz des Fintech-Unternehmens
muss dieser Wandelanleihenvertrag außerplanmäßig abgeschrieben werden.

Die aufgrund der Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG einzuberufende
außerordentliche Hauptversammlung ist zeitnah für die kommende Woche
geplant.

Kontakt:
HBI-HYPERION SE
Christian Juvet
Geschäftsführender Direktor
Kurfürstendamm 11
10119 Berlin
E-Mail: info@hbi-hyperion.com
www.hbi-hyperion.com


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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    HBI-HYPERION SE
                   Kurfürstendamm 11
                   10719 Berlin
                   Deutschland
   Telefon:        +49 30 300 149 3167
   E-Mail:         info@hbi-hyperion.com
   Internet:       www.hbi-hyperion.com
   ISIN:           DE000A2AAC81
   WKN:            A2AAC8
   Börsen:         Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf
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