Der Vorstand von My E.G. Services Berhad gab bekannt, dass das Unternehmen am 15. April 2024 ein Teaming Agreement mit Heitech Padu Berhad (HeiTech) abgeschlossen hat, um zusammenzuarbeiten und eine vorläufige Kooperation zu bilden, um Dienstleistungen in Bezug auf die Informationstechnologie-Industrie in Malaysia zu erforschen, vorbehaltlich und gemäß den Bedingungen des Abkommens. Die wesentlichen Bedingungen der Vereinbarung sind unter anderem im Folgenden aufgeführt: Zweck: Zweck der Vereinbarung ist es, das Verständnis der Parteien in Bezug auf ihre jeweiligen Rollen und Verantwortlichkeiten darzulegen, wobei die Parteien bei den Marketingaktivitäten, der gemeinsamen Nutzung des entsprechenden Know-hows und der Systemintegration von Informations- und Technologielösungen für identifizierte Projekte für potenzielle Kunden der Parteien zusammenarbeiten wollen. Dauer: Die Vereinbarung gilt für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem Datum der Vereinbarung, es sei denn, sie wird durch eine spätere Vereinbarung zwischen den Parteien ersetzt, je nachdem, was früher eintritt.

Vertraulichkeit: Die Parteien sind verpflichtet, die Bestimmungen dieses Vertrages oder geschützte oder vertrauliche Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag von einer der Parteien erhalten haben, jederzeit vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Sie beschränken die Weitergabe vertraulicher Informationen auf ihre Organisation und auf die Personen, die diese Informationen kennen müssen, um ihren Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrages nachzukommen, es sei denn, eine solche Weitergabe wurde von der anderen Partei ausdrücklich schriftlich oder unter den in diesem Vertrag festgelegten Umständen gestattet. Rücktritt: Jede der Parteien kann jederzeit mit einer Frist von dreißig (30) Tagen durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei von der Vereinbarung zurücktreten. Die Vereinbarung soll das Verständnis der Parteien in Bezug auf ihre jeweiligen Rollen und Verantwortlichkeiten darlegen, wobei die Parteien bei den Marketingaktivitäten, der gemeinsamen Nutzung des entsprechenden Know-hows und der Systemintegration von Informations- und Technologielösungen für identifizierte Projekte für potenzielle Kunden der Parteien zusammenarbeiten wollen.

Das Unternehmen sieht keine außergewöhnlichen Risiken vor, die über die normalen betrieblichen/geschäftlichen Risiken hinausgehen, die mit dieser Vereinbarung verbunden sind. Das Unternehmen wird die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Risiken zu mindern, sobald sie eintreten. Die Vereinbarung unterliegt nicht der Zustimmung der Aktionäre und anderer relevanter Behörden und ist nicht von einer anderen unternehmerischen Tätigkeit des Unternehmens abhängig.