HOCHTIEF Aktiengesellschaft: HOCHTIEF beschließt Aktienrückkauf

HOCHTIEF Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

11.01.2016 08:45

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Der Vorstand der HOCHTIEF Aktiengesellschaft hat beschlossen, das

Aktienrückkaufprogramm fortzusetzen, das am 31. Dezember 2015 abgeschlossen

wurde. Es sollen bis zu 2.780.000 Stückaktien der HOCHTIEF

Aktiengesellschaft (rd. 4% des Grundkapitals) von der HOCHTIEF

Aktiengesellschaft zurückgekauft werden. Der Erwerb soll über die

Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel) erfolgen. Die zurückgekauften

Aktien können zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom

6. Mai 2015 vorgesehenen Zwecken und zu allen sonstigen aktienrechtlich

zulässigen Zwecken verwendet werden.

Das Aktienrückkaufprogramm basiert auf der Ermächtigung der

Hauptversammlung vom 6. Mai 2015, bis zum 5. Mai 2020 Aktien in Höhe von

bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zurückzukaufen. Der Kaufpreis

je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf hierbei den arithmetischen

Mittelwert der Kurse der Stückaktien der HOCHTIEF Aktiengesellschaft in der

Schlussauktion im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem)

an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten 10 Börsenhandelstage

vor dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes ohne Berücksichtigung der

Erwerbsnebenkosten um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.

Der Rückkauf findet im Zeitraum zwischen dem 12. Januar 2016 und dem 30.

September 2016 statt. Der Rückkauf wird durch eine von der Gesellschaft zu

mandatierende Bank und in Übereinstimmung mit Art. 4 bis 6 der Verordnung

(EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 durchgeführt.

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