Der Verwaltungsrat von SJVN Limited hat in seiner Sitzung am 29. Mai 2024 die Unterzeichnung einer Joint Venture-Vereinbarung mit der Indian Oil Corporation Limited zum Zwecke der Gründung eines Joint Venture-Unternehmens für die Entwicklung von grünen/erneuerbaren Projekten und anderen Projekten auf der Grundlage neuer Technologien genehmigt. Die Gründung des Joint Venture Unternehmens unterliegt auch der Zustimmung des Energieministeriums, des NITI Aayog, des Department of Investment and Public Asset Management (DIPAM, Finanzministerium) usw. Zweck des Abschlusses der Vereinbarung: Gründung einer Joint Venture Gesellschaft ("JVC") für die Entwicklung von umweltfreundlichen Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien und anderen Projekten auf der Grundlage neuer Technologien.

Wesentliche Bestimmungen der Vereinbarung (in Kürze): Sonderrechte wie das Recht, Direktoren zu ernennen, das Erstzeichnungsrecht bei der Ausgabe von Aktien, das Recht, Änderungen der Kapitalstruktur zu beschränken usw.: Das zu gründende Unternehmen wird ein 50:50-JV sein, an dem sowohl SJVN als auch IOCL 50 % der Anteile halten werden. Fällt die Transaktion unter die Transaktionen mit verbundenen Parteien? Wenn ja, ob sie zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt wird: Ja, beide Unternehmen, d.h. SJVN und IOCL, werden von der indischen Regierung gefördert.

Die Transaktion wird zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt. Sonstige Angaben im Zusammenhang mit solchen Vereinbarungen, d.h. Einzelheiten zu den nominierten Mitgliedern des Verwaltungsrats des börsennotierten Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte, die sich aus solchen Vereinbarungen ergeben, usw.: Das vorgeschlagene Anfangskapital beläuft sich auf folgende Beträge: a) Genehmigtes Kapital von JVC: 2.500 Millionen INR; b) Eingezahltes Kapital von JVC: 20 Millionen INR, aufgeteilt in 2.000.000 Aktien zu je 10 Euro. Die detaillierten Ziele der JVC entsprechen dem Joint Venture cum Shareholders' Agreement /Objects clause of the Memorandum of Association of JVC etc.

und vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigungen.