IWS Group Holdings Limited vom 22. Dezember 2021. Sofern nicht anders definiert, haben die in diesem Dokument verwendeten Begriffe die gleiche Bedeutung wie in der Bekanntmachung definiert. Zusätzlich zu den in der Bekanntmachung veröffentlichten Informationen möchte die Gesellschaft weitere Einzelheiten über die Preispolitik und die Mechanismen in Bezug auf den neuen Rahmenvertrag für Dienstleistungen bekannt geben. Wie in der Bekanntmachung dargelegt, werden die von der Gruppe von den Ma-Gesellschaften im Rahmen des neuen Rahmenvertrags zu zahlenden Dienstleistungsgebühren (die ``Gebühren'') auf einer Kostenaufschlagsbasis festgelegt, die sich nicht wesentlich von der anderer unabhängiger Drittkunden der Gruppe unterscheidet. Die Gruppe schaÈtzt die Kosten hauptsaÈchlich unter BeruÈcksichtigung (i) der Arbeitskosten und der Gemeinkosten unter BeruÈcksichtigung der Dringlichkeit des vorgesehenen Zeitplans, des Standorts, der KomplexitaÈt der Arbeiten oder Dienstleistungen, der geschaÈtzten Zeit, die fuÈr die Vorbereitung der Arbeiten oder Dienstleistungen aufgewendet werden muû, und aller Faktoren, die sich auf die Bereitstellung von ArbeitskraÈften auswirken; (ii) der Anzahl der erforderlichen Vollzeit- und AushilfskraÈfte und ihrer GehaÈlter; und (iii) der moÈglichen Auswirkungen von AÈnderungen der gesetzlichen MindestloÈhne gemaÈû der Minimum Wage Ordinance (Chapter 608 der Gesetze von Hongkong) von Zeit zu Zeit und der Inflation. Nach der Ermittlung der geschätzten Kosten legt die Gruppe eine Gewinnspanne fest, die sich an der zu diesem Zeitpunkt geltenden Spanne orientiert, die die Gruppe unabhängigen Dritten für vergleichbare Dienstleistungen in Rechnung stellt, wobei diese Gewinnspanne mindestens 10 % für Sicherheitsdienste und 8 % für Gebäudemanagementdienste betragen muss.