Am 27. Juni 2024 erhielt der Vorstand von Keywords Studios plc (AIM:KWS) nach Abschluss der Prüfung, einschließlich der Überprüfung des aktuellen Handels und der Aussichten, ein aktualisiertes mögliches Barangebot in Höhe von 2.450 Pence pro Aktie von einem Fonds, der Teil von EQT AB (publ) (OM:EQT) ist, um das gesamte ausgegebene und auszugebende Aktienkapital des Unternehmens zu erwerben. Das aktualisierte mögliche Angebot folgt auf ein überarbeitetes mögliches Barangebot von 2.430 Pence je Aktie von EQT vom 26. Juni 2024. Der Verwaltungsrat hat das Aktualisierte Mögliche Angebot zusammen mit seinen Finanzberatern sorgfältig geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass das Aktualisierte Mögliche Angebot einen Wert hat, den der Verwaltungsrat den Aktionären von Keywords Studios empfehlen würde, falls eine feste Absicht zur Abgabe eines Angebots gemäß Regel 2.7 des Kodex zu diesen finanziellen Bedingungen bekannt gegeben wird, vorbehaltlich der Zustimmung zu allen anderen Bedingungen eines Angebots.

In einer Ankündigung vom 14. Juni 2024 erklärte der Vorstand, dass EQT gemäß Regel 2.6(c) des Kodex verpflichtet sei, bis spätestens 17.00 Uhr am 28. Juni 2024 ("PUSU Deadline") entweder eine feste Absicht zur Abgabe eines Angebots für Keywords Studios gemäß Regel 2.7 des Kodex bekannt zu geben oder anzukündigen, dass es nicht beabsichtigt, ein Angebot für Keywords Studios abzugeben, in welchem Fall die Ankündigung als eine Erklärung behandelt wird, auf die Regel 2.8 des Kodex Anwendung findet. Um die Transaktionsdokumentation abzuschließen, hat das Unternehmen eine kurze Verlängerung der PUSU-Frist beantragt, und das Panel für Übernahmen und Fusionen (das "Übernahmepanel") hat dem zugestimmt. Folglich ist EQT gemäß Regel 2.6(c) des Kodex nun verpflichtet, bis spätestens 17.00 Uhr am 3. Juli 2024 entweder eine feste Absicht zur Abgabe eines Angebots für Keywords Studios gemäß Regel 2.7 des Kodex bekannt zu geben oder anzukündigen, dass es nicht beabsichtigt, ein Angebot für Keywords Studios abzugeben. In diesem Fall wird die Ankündigung als eine Erklärung behandelt, auf die Regel 2.8 des Kodex Anwendung findet.