KHD HUMBOLDT WEDAG INTERNATIONAL AG
Köln
- ISIN DE0006578008 -
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, den 24. Mai 2024, um 10:00 Uhr (MESZ) ein. Die Hauptversammlung findet in unseren Geschäftsräumen in der Von-der-Wettern Straße 4a in 51149 Köln, Deutschland, statt.
- TAGESORDNUNG
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der Gesellschaft, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a und § 315a des Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr 2023
Der Aufsichtsrat hat den geprüften Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. - Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen. - Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der Gesellschaft, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a und § 315a des Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr 2023
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Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer (limited assurance) des Nachhaltigkeitsberichts im Sinne der CSRD jeweils für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen. - Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat haben den Vergütungsbericht nach § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2023 erstellt. Der Vergütungsbericht wurde von dem Abschlussprüfer, der EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, gemäß § 162 Abs. 3 AktG geprüft.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 gemäß § 120a Abs. 4 AktG zu billigen.
Der Vergütungsbericht einschließlich des Vermerks über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer ist im Anschluss an die Tagesordnung unter II. abgedruckt und über unsere Internetseite unter https://www.khd.com/verguetungsberichtezugänglich. - Beschlussfassung über eine Anpassung der Satzungsregelung zur Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung
Durch das im Dezember 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) wurde § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG dahingehend geändert, dass sich bei Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften der Nachweis des Anteilsbesitzes für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 67c Abs. 3 AktG nunmehr auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung und nicht mehr wie bislang auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen muss. Zur Angleichung an den geänderten Gesetzeswortlaut ist eine Anpassung in § 16 Abs. 4 der Satzung erforderlich. Ungeachtet der Wirksamkeit der beabsichtigten Satzungsänderung erst mit Eintragung im Handelsregister findet die Neuregelung jedoch bereits auf die diesjährige Hauptversammlung Anwendung, da die zwingende gesetzliche Regelung der Satzung gegenüber Vorrang hat.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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In § 16 Abs. 4 Satz 2 der Satzung werden die Wörter "Beginn des 21." durch die Wörter "Geschäftsschluss des 22." ersetzt. In seiner geänderten Fassung lautet § 16 Abs. 4 der Satzung danach wie folgt:
"(4) Der Anteilsbesitz muss durch einen Nachweis des Letztintermediärs in Textform in deutscher oder englischer Sprache nachgewiesen werden; ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß den Anforderungen des § 67c Abs. 3 AktG reicht aus. Der besondere Nachweis über den Anteilsbesitz hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung ("Nachweisstichtag") zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. In der Einberufung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden."
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II. VERGÜTUNGSBERICHT (TAGESORDNUNGSPUNKT 5)
VERGÜTUNGSBERICHT DER KHD HUMBOLDT WEDAG INTERNATIONAL AG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
Der vorliegende Vergütungsbericht der KHD Humboldt Wedag International AG ("KHD AG") beschreibt die individuell gewährte und geschuldete Vergütung der amtierenden und ehemaligen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023. Hierbei erläutert der Bericht detailliert und individualisiert die Struktur und die Höhe der einzelnen Bestandteile der Vorstandsvergütung und der Aufsichtsratsvergütung.
Der Vergütungsbericht wurde durch den Vorstand und den Aufsichtsrat gemeinsam erstellt und entspricht den Anforderungen des § 162 AktG. Eine transparente und verständliche Darstellung der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat ist für die KHD AG ein Element guter Corporate Governance. Der vorliegende Vergütungsbericht wird der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai 2024 zur Billigung vorgelegt.
Köln, 13. März 2024 | ||
Für den Vorstand | Für den Aufsichtsrat | |
gez. Jianlong Shen | gez. Jürgen Luckas | gez. Jiayan Gong |
(Vorstandsvorsitzender) | (Finanzvorstand) | (Aufsichtsratsvorsitzender) |
gez. Dr. Matthias Jochem | Matthias Mersmann | |
(Chief Operating Officer) | (Chief Technology Officer) |
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Billigung des Vergütungsberichts für das vorangegangene Geschäftsjahr 2022
Der von Vorstand und Aufsichtsrat der KHD AG nach den Anforderungen des § 162 AktG erstellte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 wurde von der Hauptversammlung am 12. Mai 2023 gem. § 120a Abs. 4 AktG mit einem Ergebnis von 99,92 % gebilligt.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 wurde einschließlich des Vermerks des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung nach §162 Abs.3 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.khd.com/de/ir/mitteilungen-berichte/#verguetungsberichteöffentlich zugänglich gemacht.
Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Im Geschäftsjahr 2023 setzte sich der Vorstand der KHD AG aus den folgenden Mitgliedern zusammen:
- Herr Jianlong Shen - Vorstandsvorsitzender (CEO)
- Herr Jürgen Luckas - Finanzvorstand (CFO)
- Herr Dr. Matthias Jochem - Chief Operating Officer (COO)
- Herr Matthias Mersmann - Chief Technology Officer (CTO)
- Herr Tao Xing - Executive Vice President (bis zum 30. November 2023)
Im Geschäftsjahr 2023 setzte sich der Aufsichtsrat der KHD AG aus den folgenden vier Mitgliedern zusammen:
- Herr Jiayan Gong - Vorsitzender
- Herr Gerhard Beinhauer - stellvertretender Vorsitzender
- Herr Xiaodong Wu
- Herr Jingnan Yang
1. VERGÜTUNG DER VORSTANDSMITGLIEDER DER KHD HUMBOLDT WEDAG INTERNATIONAL AG
- Vergütungssystem des Vorstands
Die nachfolgend beschriebene Vergütung der Vorstandsmitglieder der KHD AG für das Geschäftsjahr 2023 basiert auf dem seit dem 1. Januar 2021 gültigen Vergütungssystem. Es entspricht den durch das ARUG II eingeführten Anforderungen des § 87a AktG sowie weitgehend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 (nachfolgend "DCGK"). Das Vergütungssystem wurde der Hauptversammlung am 20. Mai 2021 zur erstmaligen Beschlussfassung nach § 120a AktG vorgelegt und mit einer Mehrheit von 99,64 % gebilligt. Eine vollständige Beschreibung des Vergütungssystems des Vorstands ist als Teil der Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2021 unter www.khd.com/de/ir/hauptversammlung/#2021öffentlich zugänglich.
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Das Vergütungssystem fand im Geschäftsjahr 2023 für alle aktiven Vorstandsmitglieder, die einen Vorstandsdienstvertrag haben, Anwendung. Gemäß § 120a Abs. 1 S. 1 AktG beschließt die Hauptver- sammlung über die Billigung jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre. Eine erneute Billigung des Vergütungssystems steht also spätestens in der ordentlichen Hauptversammlung 2025 an.
Der Vorstand Herr Dr. Matthias Jochem hat keinen Vorstandsdienstvertrag und erhält keine Vorstands- vergütung. Die KHD hat im Geschäftsjahr 2019 mit der 4-stream consulting GmbH, Roetgen, einer Gesellschaft, die in Bezug auf Herrn Dr. Jochem als nahestehendes Unternehmen gilt, einen Beratervertrag (letztmals geändert am 22. September 2023) geschlossen. Gemäß der vertraglichen Vereinbarung wird von der KHD AG die für erbrachte Beratungsleistungen entstehende Vergütung als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst.
- Grundsätze des Vergütungssystems
Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der KHD AG leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie. Durch die Ausgestaltung des Vergütungssystems werden die Vorstandsmitglieder dazu motiviert, wesentliche strategische Konzernziele - insbesondere die Steigerung des Unternehmenswerts und die Verbesserung der Marktposition in den Bereichen Kundenorientierung, Technologieführerschaft und Wertschöpfung - zu erreichen. Bei der Festlegung der Vorstandsbezüge orientiert sich der Aufsichtsrat an den folgenden Grundsätzen:
- Förderung der Konzernstrategie
Das Vergütungssystem leistet in seiner Gesamtheit einen wesentlichen Beitrag zur Förderung und Umsetzung der Geschäftsstrategie, indem auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogene nachhaltige Leistungskriterien definiert werden.
- Angemessenheit der Vergütung
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder steht in einem angemessenen Verhältnis zu ihren Aufgaben und Leistungen. Sie trägt der Komplexität sowie der wirtschaftlichen Lage des Konzerns Rechnung. Gegenüber vergleichbaren Unternehmen ist die Vergütung marktüblich und zugleich wettbewerbsfähig.
- Verknüpfung von Leistung und Vergütung
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird an ihre Leistung gekoppelt, indem die variablen Vergütungsbestandteile von der Erreichung bestimmter Ziel-Kriterien abhängig gemacht werden. Damit werden besondere Leistungen angemessen vergütet, während eine Verfehlung der vorgegebenen Ziele zu einer spürbaren Absenkung der Vergütung führt.
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- Ausrichtung auf eine nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist auf eine langfristige und nachhaltige Entwicklung des Konzerns ausgerichtet. Die variable Vergütung hat daher überwiegend eine mehrjährige Bemessungsgrundlage.
- Harmonisierung mit Aktionärs- und Stakeholderinteressen
Das Vergütungssystem leistet einen zentralen Beitrag zur Verknüpfung der Interessen des Vorstands mit den Interessen der Aktionäre und weiterer Stakeholder. Der überwiegende Teil der variablen Vergütung knüpft an den wirtschaftlichen Erfolg des KHD Konzerns an.
- Durchgängigkeit des Vergütungssystems
Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands knüpft an die Vergütung für Führungskräfte im Konzern an, setzt vergleichbare Anreize und gibt vergleichbare Ziele vor.
- Komponenten des Vergütungssystems
Im Geschäftsjahr 2023 bestand die Vergütung der Mitglieder des Vorstands, die einen Vorstandsdienst- vertrag haben, aus den festen erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteilen (1) Festvergütung und
- Nebenleistungen sowie den variablen erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen (3) Bonus für individuelle Ziele (kurzfristig) und (4) Bonus für finanzielle Ziele (langfristig). Zudem kann der Aufsichtsrat eine (5) Ermessenstantieme gewähren.
- Festvergütung Ausgestaltung
- Das Jahresfestgehalt ist eine fixe, auf das gesamte Geschäftsjahr bezogene Vergütung, die in zwölf gleich hohen Monatsraten ausgezahlt wird.
Strategiebezug
- Bildet die Grundlage dafür, dass die für die Entwicklung und Umsetzung der Unternehmens-
strategie erforderlichen hochqualifizierten Mitglieder für den Vorstand gewonnen und gehalten werden können.
‐ Spiegelt die Rolle, die Erfahrung und den Verantwortungsbereich im Vorstand wider.
- Nebenleistungen
Ausgestaltung
- Bereitstellung eines Dienstwagens. der auch privat genutzt werden darf, ggfs. Umzugskosten und Aufwendungen für eine betrieblich bedingte doppelte Haushaltsführung, Kosten eines
Gesundheitschecks, Unfallversicherung, sowie Zuschüsse zu einer privaten Altersvorsorge und Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Anwendung von § 257 SGB V und § 61 SGB XI.
Strategiebezug
‐ Die Nebenleistungen sollen am Markt für hochqualifizierte Mitglieder des Vorstands marktüblich / wettbewerbsfähig sein.
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- Bonus für individuelle Ziele (kurzfristiger Erfolgsbonus) / einjährige variable Vergütung Ausgestaltung
- Im jeweiligen Dienstvertrag hat der Aufsichtsrat für jedes Vorstandsmitglied einen Zielbetrag für den Bonus für individuelle Ziele vereinbart, der bei 100 % Zielerreichung gewährt wird.
- Der Zielerreichungskorridor liegt zwischen 0 % und 100 %, d.h. der Maximalbetrag des kurzfristigen Erfolgsbonus ist auf 100 % des Zielbetrags begrenzt.
- Festsetzung der Zielerreichung durch den Aufsichtsrat nach Ablauf des Geschäftsjahres. Strategiebezug
- Die Leistungskriterien sollen die Vorstandsmitglieder zur Wertschaffung und zum Erreichen bzw. zur Outperformance der kurzfristigen wirtschaftlichen Ziele sowie zur operativen Exzellenz motivieren.
- Der kurzfristige Erfolgsbonus gibt dem Aufsichtsrat zusätzlich die Möglichkeit, individuelle oder kollektive Leistungen des Vorstands anhand nichtfinanzieller Leistungskriterien und Ziele zu berücksichtigen, die für die operative Umsetzung der Unternehmensstrategie maßgeblich sind.
- Der kurzfristige Erfolgsbonus soll einerseits die Gesamtverantwortung der Vorstandsmitglieder für den Konzern wiedergeben und die Zusammenarbeit unter den Unternehmensbereichen fördern sowie andererseits der eigenständigen Führung des jeweiligen Ressorts gerecht werden. Bei der Festlegung der Ziele und der Berechnung des kurzfristigen Erfolgsbonus für jedes Vorstandsmitglied wird daher die jeweilige Geschäftsverantwortung berücksichtigt.
- Bonus für finanzielle Ziele (langfristiger Erfolgsbonus) / mehrjährige variable Vergütung Ausgestaltung
- Im jeweiligen Dienstvertrag hat der Aufsichtsrat für jedes Vorstandsmitglied einen Zielbetrag für den Bonus für finanzielle Ziele vereinbart, der bei 100 % Zielerreichung gewährt wird.
- Der langfristige Erfolgsbonus wird anhand von vier festgelegten Stufen (0 % / 25 % / 50 %/ 100 %) bestimmt., d.h. der Maximalbetrag des langfristigen Erfolgsbonus ist auf 100 % des Zielbetrags begrenzt.
- Festsetzung der Zielerreichung durch den Aufsichtsrat nach Ablauf des zweijährigen Beurteilungszeitraums.
Strategiebezug
- Es wird ein zweijähriger Beurteilungszeitraum in Bezug auf Kennzahlen des KHD Konzerns zugrunde gelegt.
- Die finanziellen Ziele sind eng mit der kontinuierlichen und nachhaltigen Entwicklung des KHD Konzerns verknüpft.
- Kongruenz zwischen den Interessen und Erwartungen der Aktionäre und der Vorstandsvergütung.
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(5) Ermessenstantieme
Ausgestaltung
- Bei besonderen Leistungen des Vorstandsmitglieds und / oder bei entsprechendem besonderem wirtschaftlichem Erfolg des KHD Konzerns.
- Zusätzliche freiwillige Tantieme (Ermessenstantieme) für jedes Mitglied des Vorstands in Höhe von bis zu € 0,10 Mio. pro Jahr.
Strategiebezug
- Berücksichtigung der besonderen Leistungen des einzelnen Vorstandsmitglieds, insbesondere im Hinblick auf den langfristigen nachhaltigen Erfolg des Unternehmens, die Interessen der Aktionäre sowie der Mitarbeiter, die ökologische und gesellschaftliche Verantwortung sowie die Compliance-Kultur.
Der Aufsichtsrat hat nach § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG für jedes Mitglied des Vorstands eine betrags- mäßige Höchstgrenze für die Summe aller Vergütungskomponenten einschließlich Nebenleistungen festgelegt (nachfolgend "Maximalvergütung"). Die Maximalvergütung soll unangemessen hohe Vorstandsvergütungen vermeiden. Sie beträgt für den Vorstandsvorsitzenden € 0,55 Mio. und für alle anderen Mitglieder des Vorstands € 0,50 Mio. Diese Höchstgrenzen beziehen sich jeweils auf die Summe aller Zahlungen, die aus den Vergütungsregelungen für ein Geschäftsjahr resultieren.
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit eines Vorstandsmitglieds ohne wichtigen Grund dürfen ggf. zu vereinbarende Zahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen weder den Wert von zwei Jahresvergütungen (Abfindungs-Cap) noch den Wert der Vergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrages überschreiten. Der Abfindungs-Cap soll unangemessen hohe Vergütungen bei einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit verhindern. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und ggf. auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt. In keinem der Vorstandsdienstverträge der amtierenden Vorstände, d.h. in den Vorstandsdienstverträge der Herren Shen, Luckas und Mersmann, sind Leistungen für den Fall der vorzeitigen oder der regulären Beendigung der Tätigkeit zugesagt.
Falls ein Vorstandsmitglied in seiner Funktion als Mitglied des Vorstands einen nachweislich wissentlichen groben Verstoß gegen eine seiner Sorgfaltspflichten im Sinne des § 93 AktG, einen wesentlichen Grundsatz des von der Gesellschaft erlassenen internen Code of Conduct und Code of Ethics oder eine seiner sonstigen dienstvertraglichen Pflichten begeht, kann der Aufsichtsrat nach seinem pflichtgemäßen Ermessen die variable Vergütung, die für das Geschäftsjahr, in dem der grobe Verstoß stattgefunden hat, zu gewähren ist, teilweise oder vollständig auf Null reduzieren. Wurde die variable Vergütung zum Zeitpunkt der Reduzierungsentscheidung bereits ausgezahlt, hat das Vorstandsmitglied die gemäß der Reduzierungsentscheidung zu viel erhaltenen Zahlungen zurückzuzahlen ("Clawback-Regelung"). Außerdem ist die Gesellschaft in diesem Fall berechtigt, gegen
sonstige Vergütungsansprüche des Vorstandsmitglieds aufzurechnen. Etwaige
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Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen das Vorstandsmitglied, insbesondere aus § 93 Abs. 2 AktG, bleiben hiervon unberührt. Im Geschäftsjahr 2023 gab es keinen Anlass zur Anwendung der Clawback-Regelung, d.h. es wurden keine variablen Vergütungsbestandteile zurückgefordert.
- Festlegung der Vergütung für das Geschäftsjahr 2023
- Zielvergütung
Die Ziel-Gesamtvergütung stellt eine angemessene Vergütungshöhe dar, die bei Erreichung aller vorab festgelegten Ziele zum Tragen kommt und dadurch Anreize für eine starke Unternehmensperformance sowie kollektive und individuelle Leistungen setzen soll. Durch den hohen Anteil an variabler Vergütung führt das Nichterreichen der gesetzten Ziele zu einer signifikanten Verringerung der Gesamtvergütung. Eine Übererfüllung der Ziele führt aber nicht zu einer Erhöhung der Vergütung. Der Anteil der langfristigen variablen Vergütung übersteigt den der kurzfristigen variablen Vergütung. Hierdurch ist die Vergütung des Vorstandes auf eine langfristige, tragfähige und nachhaltige Entwicklung des KHD Konzerns ausgerichtet.
Im Geschäftsjahr 2023 setzt sich die Ziel-Gesamtvergütung wie folgt zusammen:
Feste Vergütung | Variable Vergütung | |||||||||||
Einjährige | Mehrjährige | Ziel- | ||||||||||
Amtierende | Grund- | Neben- | variable | variable | Gesamt- | |||||||
Vorstandsmitglieder | vergütung leistungen | Summe | Vergütung | Vergütung | Summe | vergütung | ||||||
Jianlong Shen | 2023 | in T€ | 250 | 61 | 311 | 45 | 105 | 150 | 461 | |||
Vorstandsvorsitzender | Anteil | 54% | 13% | 67% | 10% | 23% | 33% | 100% | ||||
(Vorstand seit | 2022 | in T€ | 250 | 60 | 310 | 45 | 105 | 150 | 460 | |||
1. Oktober 2020) | Anteil | 54% | 13% | 67% | 10% | 23% | 33% | 100% | ||||
Jürgen Luckas | 2023 | in T€ | 230 | 25 | 255 | 45 | 105 | 150 | 405 | |||
Finanzvorstand | Anteil | 57% | 6% | 63% | 11% | 26% | 37% | 100% | ||||
(Vorstand seit | 2022 | in T€ | 230 | 25 | 255 | 45 | 105 | 150 | 405 | |||
10. April 2015) | Anteil | 57% | 6% | 63% | 11% | 26% | 37% | 100% | ||||
Matthias Mersmann | 2023 | in T€ | 220 | 14 | 234 | 45 | 105 | 150 | 384 | |||
Chief Technology Officer | Anteil | 57% | 4% | 61% | 12% | 27% | 39% | 100% | ||||
(Vorstand seit | 2022 | in T€ | 220 | 14 | 234 | 45 | 105 | 150 | 384 | |||
1. Februar 2020) | Anteil | 57% | 4% | 61% | 12% | 27% | 39% | 100% | ||||
Ehemalige Vorstandsmitglieder | ||||||||||||
Tao Xing | 2023 | in T€ | 253 | 57 | 310 | 41 | 96 | 137 | 447 | |||
Executive Vice President | Anteil | 57% | 13% | 69% | 9% | 22% | 31% | 100% | ||||
(Vorstand vom | in T€ | 241 | 60 | 301 | 45 | 105 | 150 | 451 | ||||
2. Dezember 2018 bis | 2022 | Anteil | 53% | 13% | 67% | 10% | 23% | 33% | 100% | |||
30. November 2023) |
Die obige Tabelle zeigt die vertraglich vereinbarte Zielvergütung und die Vergütungsstruktur in Prozent der Ziel-Gesamtvergütung. Die angegebenen Zielwerte für die variable Vergütung entsprechen den Werten für das jeweilige Geschäftsjahr, d.h. das Geschäftsjahr, in dem der entsprechende Bonus erdient werden soll. Die Festsetzung der einjährigen bzw. mehrjährigen variablen Vergütung auf Grundlage der tatsächlichen Zielerreichung erfolgt durch den Aufsichtsrat allerdings erst im nächsten bzw. übernächsten Geschäftsjahr. Bei der Angabe der gewährten und geschuldeten Vergütung wird der Ist-Bonus für ein bestimmtes Geschäftsjahr daher erst im nächsten bzw. übernächsten Geschäftsjahr gezeigt. Die dargestellte Vergütungsstruktur der Ziel-Gesamtvergütung für das Geschäftsjahr 2023 entspricht der im gültigen Vergütungssystem gemäß § 87a Abs. 1 Nr. 3 AktG angegebenen Vergütungsstruktur.
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