Linc Limited hat eine Joint-Venture-Vereinbarung mit Morris Co. Ltd. abgeschlossen, um die Herstellung und den Verkauf von Anti-Tinten-Trockenmarkern mit automatischem luftdichtem Versiegelungsmechanismus über ein Joint Venture-Unternehmen, Morris Linc Private Limited, durchzuführen. Vorgeschlagene Beteiligung an dem JVC gemäß der Vereinbarung wie folgt: LINC - 50,01%; MORRIS - 49,99%.

Zu den wesentlichen Bedingungen der Vereinbarung gehören unter anderem die folgenden: Sowohl LINC als auch MORRIS haben das Recht, jeweils 2 Direktoren der JVC zu ernennen; der Vorsitzende wird von LINC ernannt. LINC und MORRIS finanzieren die JVC in Übereinstimmung mit der genannten Vereinbarung. Wenn die JVC Mittel durch die Ausgabe von Aktien aufbringt, erfolgt dies im Wege einer Bezugsrechtsemission, sofern LINC und MORRIS nichts anderes vereinbaren. Alle Vorstandsbeschlüsse der JVC werden mit einfacher Mehrheit gefasst, wobei mindestens 1 (ein) von MORRIS und LINC benanntes Vorstandsmitglied zustimmen muss. Entscheidungen über bestimmte Angelegenheiten (einschließlich der Zuteilung von Aktien) können auf Aktionärsversammlungen nur mit der Zustimmung von LINC und MORRIS getroffen werden.

Sowohl LINC als auch MORRIS unterliegen im Rahmen der Vereinbarung bestimmten Wettbewerbsverboten und Abwerbeverboten. Andere Standardbedingungen, die für eine Aktionärsvereinbarung für den Betrieb und das Management von JVC gelten. Die Aktien von JVC werden zu einem Preis von je 10 INR von LINC und MORRIS gezeichnet.