Masterplast Nyrt. gab bekannt, dass der Verwaltungsrat der Gesellschaft gemäß Artikel 8.7 der Satzung der Gesellschaft und Punkt 1. l) der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats am 28. Februar 2024 einstimmig beschlossen hat, eine Zweigniederlassung in der Immobilie in 3350 Kál, Jászapáti úti ipartelep 1. zu errichten, die sich im alleinigen Eigentum der Gesellschaft befindet.