Mayer Holdings Limited informiert die Aktionäre gemäß Regel 13.49(1) und (2) der Börsenzulassungsregeln am oder vor dem 30. September 2023 über die Jahresergebnisse, da das Unternehmen zusätzliche Zeit benötigt, um die vom Wirtschaftsprüfer angeforderten notwendigen Dokumente und Informationen zu sammeln und bereitzustellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf einen Untersuchungsbericht, der vom unabhängigen Untersuchungsausschuss des Unternehmens zu erstellen ist. Regel 13.49(3) der Börsenzulassungsregeln sieht vor, dass ein börsennotierter Emittent, der nicht in der Lage ist, seine vorläufigen Ergebnisse gemäß Regel 13.49(1) und (2) der Börsenzulassungsregeln zu veröffentlichen, seine Ergebnisse auf der Grundlage der Finanzergebnisse bekannt geben muss, die noch mit dem Wirtschaftsprüfer abgestimmt werden müssen (soweit die Informationen verfügbar sind). Der Verwaltungsrat ist nach reiflicher Überlegung der Ansicht, dass es für das Unternehmen nicht angemessen wäre, den ungeprüften Jahresabschluss der Gruppe für das Jahr zu veröffentlichen, der zum jetzigen Zeitpunkt noch geprüft werden muss, da solche Informationen die Aktionäre und potenziellen Anleger des Unternehmens verwirren oder irreführen könnten.

Der Verwaltungsrat und das Management des Unternehmens werden weiterhin eng mit dem Wirtschaftsprüfer zusammenarbeiten, um den Abschluss der verbleibenden Prüfungsverfahren zu erleichtern und die Jahresergebnisse 2023 so bald wie möglich zu veröffentlichen.