Am 27. Juni 2022 hat Momentive Global Inc. (das “Unternehmen”) Cherie Buntyn zum Vice President und Chief Accounting Officer ernannt. Frau Buntyn wird Justin Coulombe als Chief Accounting Officer ablösen, der seit August 2021 als Chief Accounting Officer (zusätzlich zu seiner Rolle als Chief Financial Officer) tätig war. Frau Buntyn, 46 Jahre alt, ist seit Mai 2021 als Corporate Controller bei Teledyne FLIR, einer Tochtergesellschaft von Teledyne Technologies Incorporated (“Teledyne”), einem Unternehmen der Haushaltsgeräte-, Elektro- und Elektronikindustrie, tätig.

Davor war Frau Buntyn seit Dezember 2017 als Assistant Corporate Controller bei FLIR Systems Inc. tätig, das im Mai 2021 von Teledyne übernommen wurde. Vor ihrer Zeit bei FLIR Systems Inc. war Frau Buntyn von Oktober 2000 bis November 2017 in verschiedenen Finanzfunktionen bei der Intel Corporation tätig und arbeitete von August 1997 bis September 2000 als Senior Auditor bei Deloitte. Sie hat einen B.S. in Rechnungswesen von der Santa Clara University und ist eine zugelassene Wirtschaftsprüferin im Bundesstaat Oregon.

Im Zusammenhang mit der Ernennung von Frau Buntyn schlossen das Unternehmen und Frau Buntyn eine Angebotsschreiben-Vereinbarung (das “Angebotsschreiben”), die vorsieht, dass sie als Vice President und Chief Accounting Officer ein jährliches Grundgehalt von $300.000 und einen jährlichen Zielbonus im Rahmen des Incentive Bonus Compensation Plan des Unternehmens in Höhe von 35% ihres Grundgehalts, anteilig für das laufende Geschäftsjahr, erhalten wird. Das Angebotsschreiben sieht außerdem die Zuteilung von Restricted Stock Units (“RSUs”) im Gesamtwert von ca. $1.200.000 vor, die über einen Zeitraum von vier Jahren unverfallbar werden, wobei ein Viertel der RSUs am ersten Jahrestag des Unverfallbarkeitsbeginns (voraussichtlich im Mai 2023) unverfallbar wird und die restlichen Anteile über die folgenden drei Jahre an aufeinander folgenden vierteljährlichen Unverfallbarkeitsdaten ratierlich unverfallbar werden. Die Unverfallbarkeit der RSUs hängt davon ab, dass Frau Buntyn bis zum jeweiligen Unverfallbarkeitsdatum weiterhin für das Unternehmen tätig ist, und unterliegt den Bedingungen des 2018 Equity Incentive Plan des Unternehmens in seiner geänderten Fassung und der zugehörigen Aktienvereinbarung.

Darüber hinaus hat Frau Buntyn die Standardform der Kontrollwechsel- und Abfindungsvereinbarung des Unternehmens (“Abfindungsvereinbarung”) unterzeichnet, die vorsieht, dass Frau Buntyn bei einer Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses ohne Grund oder bei einem Rücktritt aus gutem Grund (wie in der Abfindungsvereinbarung definiert) 90 Tage vor oder 12 Monate nach einem Kontrollwechsel Anspruch auf eine beschleunigte Unverfallbarkeit von 50% aller ausstehenden Aktienzuteilungen hat.