Vorstandsvergütungssystem der New Work SE


              Einleitung 
              Die New Work SE erzielt ihre Einnahmen über verschiedene kostenpflichtige Produktangebote in den 
              Segmenten: 
              1.            B2C 
              2.            B2B E-Recruiting 
              3.            B2B Marketing Solutions & Events 
              4.            kununu International 

Dabei wird ein Großteil der Dienstleistungen von den Kunden auf Basis von Abo-Modellen im Voraus

bezahlt. Die XING-Plattform bietet ihren Mitgliedern im Wesentlichen drei Services, die in dieser Form

und Kombination einzigartig sind: den Zugang zu anderen Mitgliedern, um sich ein eigenes berufliches

Netzwerk aufzubauen, einen direkten Zugang zu den Chancen am Arbeitsmarkt sowie die Versorgung mit

branchen- und berufsspezifischen Informationen und News, um im Berufsleben immer auf dem Laufenden zu

bleiben. Unternehmenskunden (B2B-Kunden) ermöglicht die Gesellschaft im Wesentlichen den Zugang zu

potenziellen Kandidaten mittels digitaler Recruiting- sowie verwandter Lösungen und zudem zu potenziellen

Kunden über ihre Marketing Solutions.

Ziel ist es, in den kommenden Jahren durch weiteres Mitgliederwachstum im deutschsprachigen Raum

(D-A-CH), den Ausbau bestehender Angebote sowie die Etablierung neuer Produktangebote und A. Dienstleistungen für Menschen und Unternehmen gleichermaßen weiter zu wachsen.

Als wesentliche Steuerungsgrößen hat die Gesellschaft dabei die finanziellen Leistungsindikatoren

Umsatz und EBITDA bzw. deren Wachstum jeweils auf Segment- und Konzernebene definiert.

Das vorliegende Vergütungssystem für den Vorstand wurde im Jahr 2016 neu gefasst und sukzessive in den

jeweiligen Vorstandsverträgen umgesetzt. Die Verträge der heute amtierenden Vorstände sind mittlerweile

sämtlich an dem beschriebenen Vergütungssystem ausgerichtet. Es leistet einen wichtigen Beitrag zur

Unterstützung der zuvor genannten strategischen Ziele und zur langfristigen nachhaltigen Entwicklung der

New Work SE, da einerseits die variablen Vergütungsbestandteile wesentlich auf die finanziellen

Steuerungsgrößen abstellen und zudem ein großer Teil der Gesamtvergütung auf langfristige Erfolge

(langfristige variable Vergütung) ausgerichtet ist.

Das Vergütungssystem ist klar und verständlich gestaltet. Es entspricht damit den Vorgaben des

Aktiengesetzes sowie weitgehend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung

vom 16. Dezember 2019 (DCGK 2020). Punktuelle Abweichungen vom DCGK werden in der Entsprechenserklärung

offengelegt. Für die Festlegung der Struktur des Vergütungssystems ist der Aufsichtsrat zuständig. Auf

dieser Basis bestimmt der Aufsichtsrat die konkrete Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder. Er kann

dabei auch flexibel auf organisatorische Änderungen reagieren und geänderte Marktbedingungen

berücksichtigen. Das Vergütungssystem ist so gestaltet, dass die New Work SE auch in Zukunft

herausragende Persönlichkeiten für den Vorstand gewinnen und auf Dauer binden kann.

Die Gesamtvergütung und die einzelnen Vergütungskomponenten des Vorstands stehen in einem angemessenen

Verhältnis zu den Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, der jeweiligen persönlichen Leistung, der

Leistung des Gesamtvorstands und der wirtschaftlichen Lage der New Work SE. Erfolge werden honoriert;

Zielverfehlungen führen zu einer angemessenen Reduzierung der variablen Vergütung. Die Vergütungsstruktur

soll dabei nicht zum Eingehen unangemessener Risiken verleiten.

Übersicht über das Vergütungssystem

Die Gesamtvergütung jedes einzelnen Vorstandsmitglieds setzt sich aus den folgenden Komponenten

zusammen:


              *             Erfolgsunabhängige Vergütung (Basisvergütung zuzüglich Nebenleistungen) 
B. 
              *             Kurzfristige variable Vergütung (Short Term Incentive oder 'STI') 
              *             Langfristige variable Vergütung (Teilnahme am Long Term Incentive-Programm, 'LTI') 
              *             mögliche Sondervergütung für besondere Verdienste oder Leistungen 
 
Feste Vergütung            Variable Vergütung 
                           Kurzfristige variable      Langfristige variable    Sondervergütung 
                           Vergütung (STI)            Vergütung (LTI) 
                            Ziele und Gewichtung:   Ziele und 
                                                      Gewichtung: 
                           Umsatz (50 %)                                        Zweck: 
Basisvergütung                                        Umsatz (50 %) 
                           Ergebnis vor Steuern                                Honorierung besonderer Verdienste oder 
              festes                                                           Gesellschaft wirtschaftlich signifikant 
*             Brutto-      Zielerreichungskorridor:                            vorteilhaft auswirken 
              Jahresgehalt                            Zielerreichungskorridor: 
                           90 % - 110 % 
              zahlbar                                 80 % - 130 % 
              monatlich in 
*             12            Auszahlungsbetrag:      Zuteilungsbetrag:     Höhe: 
              gleichen 
              Teilen       0 % - 200 % des            0 % - 130 % des          orientiert sich am 
                           vertraglich fixierten      vertraglich fixierten    wirtschaftlichen 

Abhängigkeit von der Abhängigkeit von der Gesellschaft

Zielerreichung Zielerreichung

Individuelle Weitere Beispiele: Nebenleistungen Komponente: Ausgestaltung:

außergewöhnliche Arbeitsbelastung / geldwerte Vorteile in Form +/- 20 % Zuteilung in Form von Erfolge bei: von: Shadow Shares

nach Ermessen des


              Sachbezügen  Honorierung des            Kursentwicklung          *             M&A 
*             und          persönlichen                                                      strategischer, 
                           Leistungsbeitrags          Wartezeit: 3 Jahre                     technischer, 
              sonstigen                                                        *             produktseitiger oder 
*             freiwilligen Auszahlung:                Auszahlung nach                        struktureller 
              Leistungen                              Wartezeit entweder in                  Weiterentwicklung 
                           jährlich                   bar oder in Aktien       *             Reorganisationen 

max. 240 % des max. 390 % des vertraglich fixiert vertraglich festgelegten vertraglich festgelegten vertraglich fixiert

Zielbetrags Zielbetrags

Begrenzungen


              Die variablen Vergütungsbestandteile sind darauf ausgerichtet, das profitable Wachstum der Gesellschaft 
              zu fördern. Der Aufsichtsrat stellt sicher, dass die Zielvorgaben für die variable Vergütung gleichzeitig 
              anspruchsvoll sind und ein angemessenes Chancen-Risiko-Profil gewährleisten. Werden die gesetzten Ziele 
              nicht erreicht, kann die variable Vergütung, sowohl STI als auch LTI, bis auf null sinken. Bei 
              Übererfüllung der Ziele ist die Auszahlung angemessen begrenzt: beim STI auf 240 % und beim LTI auf 
              maximal 390 % des individuellen Zielbetrags. 
              Die Maximalvergütung für jedes Vorstandsmitglied ergibt sich aus der Summe der aufgrund der individuellen 
              vertraglichen Vereinbarungen festgelegten Höchstwerte der einzelnen Vergütungsbestandteile 
              Basisvergütung, kurzfristige variable Vergütung (STI), LTI und etwaige Sondervergütung. Ungeachtet dessen 
              ist die Maximalvergütung grundsätzlich für die CEO-Position auf 3,75 Millionen EUR und für sonstige 
              Vorstandsmitglieder auf 2,75 Millionen EUR begrenzt. Der Aufsichtsrat stellt fest, dass diese Grenzen in 
              keinem der aktuellen Vorstandsverträge erreicht werden. Zudem stellt die Maximalvergütung nicht die vom 
              Aufsichtsrat angestrebte oder als angemessen angesehene Vergütungshöhe für die Vorstandsmitglieder dar. 
              Sie setzt lediglich eine absolute Grenze, um eine unverhältnismäßig hohe Vorstandsvergütung zu vermeiden 
              und ist daher deutlich von der an anspruchsvollen Zielen orientierten Ziel-Gesamtvergütung zu 
              unterscheiden. Die Maximalvergütung schließt alle festen und variablen Vergütungsbestandteile ein. Sollte 
              die rechnerische Gesamtvergütung (inklusive Nebenleistungen) eines Geschäftsjahres die Maximalvergütung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 08, 2021 09:07 ET (13:07 GMT)