Am 7. Juli 2022 gab Nex Metals Explorations Ltd. bekannt, dass es immer noch Verwirrung bei den Aktionären bezüglich der bevorstehenden Versammlung am 25. Juli 2022 gibt. Das Unternehmen stellte außerdem klar, dass es die von Metalicity Ltd. beim Obersten Gerichtshof von Westaustralien eingereichte Klage (COR 97/2022) erfolgreich abwehren konnte, und die von Metalicity Ltd. gemäß s249G des Corporations Act 2001 herausgegebene Versammlungsankündigung durch den Beschluss des Gerichts abgewiesen wurde und die von Metalicity Ltd. am 24. März 2022 gemäß s249F des Gesetzes herausgegebene Versammlungsankündigung für ungültig erklärt wurde. Das Unternehmen hat Erfolg mit der Einberufung der Hauptversammlung für den 25. Juli 2022 durch Gerichtsbeschluss.