24. Juli 2023. Der Vorstand der Nexus AG (ISIN DE0005220909) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 16. Mai 2023 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und im Zeitraum vom 25. Juli 2023 bis längstens zum 30. April 2028 bis zu Stück 300.000 eigene Aktien im Volumen von bis zu EUR 24 Mio. zu erwerben.

Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Mittelwert der Schlusskurse im XETRA-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main für die Aktien der Gesellschaft während der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Der maximale Kaufpreis beträgt EUR 80,00 (ohne Erwerbskosten) je Aktie.

Der Rückkauf soll unter Führung einer Bank nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erfolgen. Die beauftragte Bank trifft ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Aktienerwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der Nexus AG.

Die auf diesem Wege erworbenen eigenen Aktien der Gesellschaft sollen für die nach der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 16. Mai 2023 zulässigen Zwecke verwendet werden.

Alle Transaktionen werden nach ihrer Ausführung wöchentlich auf der Website der Gesellschaft unter https://www.nexus-ag.de/unternehmen/investor-relations unter der Rubrik "Aktienrückkauf" bekannt gegeben.

Donaueschingen, 24.07.2023

Nexus AG

Der Vorstand

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