Porsche Automobil Holding SE: Weiteres Berufungsgericht hält Klage gegen Porsche SE für unbegründet

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Porsche Automobil Holding SE: Weiteres Berufungsgericht hält Klage gegen

Porsche SE für unbegründet

12.01.2016 / 11:01

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Weiteres Berufungsgericht hält Klage gegen Porsche SE für unbegründet

Rechtsauffassung der Porsche SE auch in zweiter Instanz bestätigt

Stuttgart, 12. Januar 2016. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat heute

die Berufung eines Privatanlegers gegen ein Urteil des Landgerichts

Braunschweig zurückgewiesen. Darin hatte das Landgericht eine

Schadensersatzklage gegen die Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart

("Porsche SE"), abgewiesen. Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts

Braunschweig wird die Rechtsauffassung der Porsche SE erneut bestätigt,

nachdem bereits das Oberlandesgericht Stuttgart im März 2015 eine

vergleichbare Klage abgewiesen hat. Im aktuellen Fall hatte der Kläger

angebliche Schadensersatzansprüche von rund 132.000 Euro wegen

vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung geltend gemacht (Aktenzeichen 7 U

59/14) und war gegen die erstinstanzliche Klageabweisung durch das

Landgericht Braunschweig in Berufung gegangen. Die Porsche SE begrüßt das

Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig. Die Revision zum

Bundesgerichtshof ist nicht zugelassen.

Diese Entscheidung ist bereits das zweite Urteil einer Berufungsinstanz zu

Gunsten der Porsche SE. Insgesamt sind die Kläger damit bereits zum

sechsten Mal in Folge mit ihren Vorwürfen gegen die Porsche SE vor Gericht

gescheitert. Bisher hat keines der angerufenen Gerichte die

Rechtsauffassung der Kläger geteilt.

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12.01.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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