Durchschnittskurs für das Delisting-Rückerwerbsangebot mit
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Rocket Internet SE: BaFin teilt maßgeblichen Sechs-Monats-Durchschnittskurs für
das Delisting-Rückerwerbsangebot mit
09.09.2020 / 13:01
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WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS RECHTSORDNUNGEN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE
VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN
RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER RECHTSORDNUNGEN DARSTELLEN WÜRDE
BaFin teilt maßgeblichen Sechs-Monats-Durchschnittskurs für das
Delisting-Rückerwerbsangebot mit
Berlin, 9. September 2020 - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
("BaFin") hat der Rocket Internet SE (die "Gesellschaft") (ISIN DE000A12UKK6 /
WKN A12UKK) heute in Bezug auf das von der Gesellschaft am 1. September 2020
angekündigte Delisting-Rückerwerbsangebot (das "Angebot") mitgeteilt, dass der
für die Bestimmung des gesetzlichen Mindestpreises relevante volumengewichtete
durchschnittliche inländische Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft während
der letzten sechs Monate vor der Ankündigung des Angebots EUR 18,56 je Aktie
beträgt. Dieser Durchschnittskurs führt nicht zu einer Anpassung der
Gegenleistung unter dem Angebot, die unverändert EUR 18,57 je Aktie betragen
wird.
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Über Rocket Internet
Rocket Internet gründet und entwickelt internetbasierte Geschäftsmodelle.
Unternehmen werden operativ und bei der Expansion in internationale Märkte
unterstützt. Darüber hinaus investiert Rocket Internet strategisch in
komplementäre Internet- und Technologieunternehmen weltweit, um das
Unternehmensnetzwerk auszubauen. Rocket Internets Unternehmen sind in einer
großen Anzahl von Ländern weltweit aktiv. Rocket Internet ist an der
Frankfurter Wertpapierbörse notiert (ISINDE000A12UKK6, RKET) und Teil des MDAX
Index. Weitere Informationen finden Sie unter www.rocket-internet.com.
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weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren
der Rocket Internet SE ("Rocket Internet") dar. Die endgültigen Bedingungen und
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mitgeteilt werden, nachdem deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für
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Wertpapieren der Rocket Internet wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage
sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Bekanntmachungen
zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige
Informationen enthalten werden.
Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des
deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
(WpÜG) und des Börsengesetzes, und bestimmter, auf grenzüberschreitende
Angebote mit beschränktem Kreis von Aktionären, die ihren Wohnort, Sitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika haben,
anwendbarer Vorschriften der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von
Amerika durchgeführt. Das Angebot soll nicht nach den rechtlichen Vorgaben
anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten
Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend
wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für
das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst
oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der Rocket Internet
können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner
anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten
Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt zu werden. Vorbehaltlich der
in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den
jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen soll weder
mittelbar noch unmittelbar ein Erwerbsangebot in jenen Rechtsordnungen
unterbreitet werden, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale
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Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, können Rocket Internet oder für sie tätige
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des Angebots unmittelbar oder mittelbar Rocket Internet-Aktien erwerben bzw.
entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für
andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw.
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die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse in ausgehandelten
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