Die Wettbewerbsbehörde gab heute bekannt, dass sie gegen den Schokoladenhersteller De Neuville gesamtschuldnerisch mit seiner Muttergesellschaft Savencia Holding eine Geldstrafe in Höhe von 4.068.000 Euro verhängt hat.

Die Behörde sanktioniert die Durchführung von "Praktiken, die darauf abzielten, einerseits den Online-Verkauf von Schokolade der Marke De Neuville durch seine Franchisenehmer und andererseits den Verkauf dieser letzteren an Geschäftskunden zu beschränken".

Von 2006 bis 2019 hinderten die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Franchisegeber und seinen Franchisenehmern diese daran, ihre Produkte frei im Internet zu verkaufen, da sich das Unternehmen De Neuville das Exklusivrecht auf Online-Verkäufe vorbehielt.

Die Behörde weist außerdem darauf hin, dass "von 2006 bis 2022 das Unternehmen De Neuville die kommerzielle Freiheit der Franchisenehmer bei der Akquisition von Geschäftskunden eingeschränkt hat".


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