DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Siemens Aktiengesellschaft / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien - Abschlussmeldung Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr.
596/2014 Siemens Aktiengesellschaft schließt Aktienrückkauf ab Im Zeitraum vom 8. Oktober 2018 bis einschließlich 10. Oktober 2018 wurden insgesamt Stück 1.305.739 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Aktiengesellschaft erworben und zwar jeweils wie folgt:
Damit wurde am 10. Oktober 2018 der Aktienrückkauf abgeschlossen. Die Gesamtzahl der im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 2. Februar 2016 bis einschließlich 10. Oktober 2018 erworbenen eigenen Aktien beläuft sich auf Stück 27.031.597 Aktien. Dies entspricht 3,18 % des Grundkapitals. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis je Aktie betrug durchschnittlich 110,50527 EUR; insgesamt wurden eigene Aktien zu einem Gesamtpreis von 2.987.133.920,98 EUR (ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft. Gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 wurde der Rückkaufbeginn mit Bekanntmachung vom 2. Februar 2016 für den 2. Februar 2016 mitgeteilt. Der Erwerb der Aktien der Siemens Aktiengesellschaft erfolgte durch eine von der Siemens Aktiengesellschaft beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra). Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Siemens Aktiengesellschaft veröffentlicht (www.siemens.com/ir). München, 12. Oktober 2018 Siemens Aktiengesellschaft
12.10.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Siemens Aktiengesellschaft |
Werner-von-Siemens-Str. 1 | |
80333 München | |
Deutschland | |
Internet: | www.siemens.com |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
733099 12.10.2018