Ordentliche Hauptversammlung

der Sixt SE

am 12. Juni 2024

Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung

zur Vornahme eines Kursabsicherungsgeschäfts mit Bezug auf Aktien der

Gesellschaft

Im Hinblick auf ein von der Gesellschaft nach der am 30. April 2024 erfolgten Einberufung der diesjährigen Hauptversammlung vorgenommenes Kursabsicherungsgeschäft mit Bezug auf Aktien der Gesellschaft erstattet der Vorstand der auf den 12. Juni 2024 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft hierzu den folgenden Bericht:

Das Kursabsicherungsgeschäft dient der Absicherung von Kurssteigerungsrisiken der Gesellschaft aus dem sog. Share Performance Program sowie aus dem sog. Long Term Incentive der Gesellschaft. Hierbei handelt es sich um aktienkursbezogene Vergütungsprogramme für Angehörige des Vorstands der Gesellschaft sowie ausgewählte Mitarbeiter und Führungskräfte der Sixt SE-Gruppe. In deren Rahmen werden in jährlichen Tranchen an die jeweiligen Teilnehmer eine bestimmte Anzahl virtueller Stammaktien ausgegeben.

Die Höhe der Auszahlungsverpflichtungen der Gesellschaft hängen neben zusätzlichen Kriterien von der Entwicklung des Aktienkurses der Stammaktie der Gesellschaft während der Laufzeit der jeweiligen Tranche der Vergütungsprogramme ab. Um sich gegen Kurssteigerungsrisiken abzusichern, die mit der Tranche 2024 der Vergütungsprogramme verbunden sind, hat die Gesellschaft im Mai 2024 mit einer Bank als Gegenpartei ein Kursabsicherungsgeschäft in Form eines sogenannten Total Return Equity Swap abgeschlossen.

Die Abwicklung erfolgt dabei ausschließlich in bar. Die Gesellschaft selbst erwirbt im Rahmen dieses Geschäfts daher keine eigenen Aktien. Die Bank ihrerseits sichert sich gegen ihre Kursrisiken aus dem Total Return Equity Swap indes typischerweise dadurch ab, dass sie eine entsprechende Anzahl von Aktien bei Abschluss des Geschäfts erwirbt (die "Absicherungsaktien"). Die Absicherungsaktien werden von der Bank dabei ausschließlich zur Absicherung ihres eigenen Risikos erworben; die Bank ist daher gegenüber der Gesellschaft insbesondere nicht verpflichtet, diese Absicherungsaktien im Bestand zu behalten, sondern berechtigt, sie auf eigene Rechnung jederzeit zu veräußern und Aktionärsrechte hieraus nach eigenem Ermessen auszuüben. Aus diesem Grund werden die Absicherungsaktien durch die Bank nach Auffassung der Gesellschaft nicht für Rechnung der Gesellschaft erworben oder gehalten.

Höchstvorsorglich hat sich die Gesellschaft jedoch entschieden, über den Erwerb von Absicherungsaktien durch die Bank im Rahmen des Total Return Equity Swap einen Bericht an die Hauptversammlung zu erstatten, und zwar in der Weise, wie es im Falle eines Erwerbs eigener Aktien durch die Gesellschaft bzw. eines Erwerbs eigener Aktien durch einen Dritten für Rechnung der Gesellschaft erforderlich wäre.

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Die Gesellschaft ist auf Grundlage der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am

24. Juni 2020 unter Tagesordnungspunkt 7 erteilten Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1

Nr. 8 AktG zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals ermächtigt (die "Ermächtigung 2020"). Die Gesellschaft hat im Rahmen des Total Return Equity Swap mit der Bank vereinbart, dass die Bank bei dem geplanten Erwerb von Absicherungsaktien auch ihrerseits die in der Ermächtigung 2020 enthaltenen Vorgaben beachtet und die betreffenden Absicherungsaktien daher ausschließlich über die Börse unter Beachtung der Preisgrenzen der Ermächtigung 2020 erwirbt.

Als Absicherungsaktien zur Deckung des Kursrisikos der Bank aus dem Total Return Equity Swap wurden von der Bank im Zeitraum vom 08. Mai 2024 bis einschließlich

16. Mai 2024 insgesamt 116.550 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft über die Börse erworben. Auf die erworbenen Aktien entfällt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von je EUR 2,56 und damit insgesamt EUR 298.368,00. Dies entspricht rund 0,25 % des gesamten Grundkapitals der Gesellschaft sowie rund 0,38 % des auf die Stammaktien entfallenden Grundkapitals der Gesellschaft.

Der von der Bank für den Erwerb der Absicherungsaktien gezahlte Kaufpreis ohne Erwerbsnebenkosten beträgt insgesamt EUR 9.348.824,50. Dies entspricht einem durchschnittlichen Kaufpreis von rund EUR 80,21 je Aktie.

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Pullach, 17. Mai 2024

Vorstand der Sixt SE

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