WASHINGTON (dpa-AFX) - Die 3,8 Milliarden Dollar schwere Übernahme des US-Billigfliegers Spirit durch den Konkurrenten Jetblue geht in die nächste Runde. Gegen die gerichtliche Blockade des Vorhabens legten beide Unternehmen am Freitag (Ortszeit) Berufung ein. Gründe wurden in der Ein-Satz-Mitteilung nicht genannt. Viele Analysten hatte die Übernahme bereits abgehakt.

Zuvor hatte ein Richter in Boston entschieden, dass der Zusammenschluss zu weniger Wettbewerb und höheren Preisen für Verbraucher führen werde. Er gab damit den Kartellwächtern der Regierung Recht, die gegen des Geschäfts vor Gericht gezogen waren.

Jetblue hatte sich im Sommer 2022 nach monatelangem Bieterstreit gegen den Rivalen Frontier durchgesetzt und den Zuschlag für den Kauf von Spirit erhalten. Spirits Verwaltungsräte hatten dabei zunächst lange Zeit das niedrigere Angebot von Frontier vorgezogen, da sie an einer kartellrechtlichen Genehmigung eines Deals mit Jetblue zweifelten.

Jetblue hatte betont, auch zusammen seien Spirit und Jetblue noch deutlich kleiner als die vier größten Fluggesellschaften des Landes. Das Argument war, der Wettbewerb im US-Luftverkehr werde durch die Fusion mit Spirit sogar gefördert. Denn zusammen könne man den etablierten Airlines an mehr Orten Konkurrenz machen - was zu niedrigeren Preisen führen werde.

Richter William Young akzeptierte zwar, dass der Deal vermutlich den Druck auf die großen US-Airlines erhöhen würde. Zugleich verwies er jedoch auf den wahrscheinlichen Schaden für Reisende, die sich heute auf die niedrigen Preise von Spirit verließen. Alle Verbraucher profitierten heute davon, dass Spirit Druck auf die Branche ausübe, schrieb er.

Nach der Entscheidung war insbesondere der Aktienkurs von Spirit kräftig in Bewegung geraten. Das Papier verlor vorübergehend drei Viertel seines Wertes, auch weil sich Anleger Sorgen um die geschäftliche Zukunft des Unternehmens machten. Im nachbörslichen Handel am Freitag legten die Titel dann getrieben von neuen Hoffnungen auf eine rettende Übernahme um fast ein Fünftel zu./he