Trinity Freehold and Leasehold Property Fund hat Änderungen an der Ausschüttungspolitik angekündigt. Bisheriges Projekt: Für den Fall, dass die Verwaltungsgesellschaft nicht in der Lage ist, den Anteilsinhabern des Fonds gemäß den oben genannten Kriterien Dividenden zu zahlen, müssen der Treuhänder und die Verwaltungsgesellschaft dem Büro der Börsenaufsichtsbehörde (Office of the Securities and Exchange Commission) gemäß den vom Büro der Börsenaufsichtsbehörde (Office of the Securities and Exchange Commission) festgelegten Richtlinien die Gründe und Notwendigkeiten erläutern und diese den Anteilsinhabern des Fonds auf der Jahreshauptversammlung offenlegen. Geändertes Projekt: Für den Fall, dass die Verwaltungsgesellschaft nicht in der Lage ist, den Anteilinhabern des Fonds gemäß den oben genannten Kriterien Dividenden zu zahlen, müssen der Treuhänder und die Verwaltungsgesellschaft dem Amt der Börsenaufsichtsbehörde die Gründe und Notwendigkeiten gemäß den vom Amt der Börsenaufsichtsbehörde festgelegten Richtlinien erläutern und sie den Anteilinhabern des Fonds über einen Kanal zur Übermittlung von Informationen an die Anteilinhaber in Form einer wechselseitigen Kommunikation gemäß Klausel 8/1 der Mitteilung der Kapitalmarktaufsichtsbehörde Nr.

Tor Jor. 20/2561 Re: Regeln, Bedingungen und Verfahren für die Offenlegung von Investmentfonds und Real Estate Investment Trusts oder Infrastructure Trusts vom 19. Februar B.E. 2561 (2018) (in der jeweils gültigen Fassung), einschließlich aller damit zusammenhängenden Gesetze und Bekanntmachungen.