BERLIN (dpa-AFX) - Pauschalurlauber genießen künftig einen verbesserten Verbraucherschutz. Dieses Ziel verfolgt die Pauschalreise-Richtlinie der EU, deren Umsetzung der Bundestag in der Nacht zum Freitag beschlossen hat. Urlauber bekommen so mehr Rechte, wenn es bei einer Reise Pannen gibt oder der Anbieter pleite geht. Veranstalter und Reisebüros lehnen die Reform ab, weil sie hohe Kosten und überflüssige Bürokratie befürchten. Verbraucherschützer halten die Regelungen hingegen für nicht weitgehend genug.

Der bisherige Rechtsrahmen stammte aus dem Jahr 1990. Doch anstelle der üblichen Pauschalreisen stellen sich viele Urlauber mittlerweile einzelne Bausteine einer Reise im Internet selbst zusammen. Deshalb profitieren Verbraucher künftig schon dann vom besonderen Schutz für Pauschalreisende, wenn sie auf einem Buchungsportal mehrere unterschiedliche Leistungen innerhalb desselben Buchungsvorgangs ausgewählt haben.

Darüber hinaus gelten nun höhere Schutzstandards bei Pauschalreisen: So werden etwa die möglichen Gründe eingeschränkt, bei denen dem Reiseveranstalter die Zahlung von Schadenersatz erspart bleibt. Ein Kündigungsrecht nach Reisebeginn steht nur noch dem Urlauber zu, nicht mehr dem Reiseveranstalter. Im Gegenzug dürfen die Veranstalter allerdings bis 20 Tage vor Reisebeginn nachträglich den Preis anheben. Die Grenze, ab der dem Urlauber ein Rücktrittsrecht zusteht, steigt von einer fünfprozentigen Preiserhöhung auf einen Schwellenwert von acht Prozent./ax/DP/zb

Unternehmen im Artikel: TUI AG, Thomas Cook Group plc