Velo3D, Inc. gab bekannt, dass das Unternehmen seit Mitte Dezember 2023 Aufträge im Gesamtwert von $27 Millionen erhalten hat. Zu diesen Aufträgen gehört der Kauf von 2 Sapphire XC-Systemen durch Mears Machine, wo die Systeme für die Lieferung von Teilen für deren Verteidigungs- und Luftfahrtinitiativen eingesetzt werden. Das Unternehmen schloss das erste Quartal 2024 mit Buchungen in Höhe von 17 Millionen US-Dollar ab. Der Auftragsbestand des Unternehmens belief sich zum Ende des ersten Quartals auf 23 Millionen US-Dollar, wobei die Auslieferung der Systeme voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 beginnen wird.

Das Unternehmen hat außerdem vorläufige Unternehmensschätzungen für das erste Quartal 2024 vorgelegt, die auf den derzeit verfügbaren Informationen und Daten basieren: Für das erste Quartal, das am 31. März 2024 endete, erwartet das Unternehmen einen Umsatz in der Größenordnung von 6 bis 11 Millionen US-Dollar, da ein Großteil der Buchungen für das erste Quartal erst später im Quartal erfolgte. Das Unternehmen geht davon aus, dass die Auslieferung dieser Aufträge zu Beginn des zweiten Quartals 2024 beginnen wird. Die Bruttomarge (der Bruttogewinn des Unternehmens in Prozent des Umsatzes) wird im ersten Quartal zwischen (25)% und 10 % liegen.

Das Unternehmen ist weiterhin bestrebt, im vierten Quartal 2024 eine Bruttomarge von etwa 30% zu erreichen. Die betrieblichen Aufwendungen, ohne einmalige Kosten und aktienbasierte Vergütungsaufwendungen, werden sich in einer Spanne von 13 bis 18 Millionen US-Dollar bewegen. Das Unternehmen hat die Erstellung seines verkürzten Konzernabschlusses zum und für das am 31. März 2024 endende Quartal noch nicht abgeschlossen. Diese Zahlen basieren auf aktuellen Erwartungen und können noch angepasst werden, wenn das Unternehmen die Erstellung seines verkürzten Konzernabschlusses für das am 31. März 2024 endende Quartal abgeschlossen hat.

Diese vorläufigen, ungeprüften Ergebnisse stellen keine umfassende Darstellung der Finanzergebnisse des Unternehmens für diese Zeiträume dar und sollten nicht als Ersatz für einen nach allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen erstellten Abschluss angesehen werden. Die tatsächlichen Ergebnisse können erheblich von den in dieser Pressemitteilung genannten abweichen.