Im Rahmen der aktuellen Governance-Überarbeitung beabsichtigt der Präsidialausschuss im Aufsichtsrat eine grundsätzliche Diskussion der Zulässigkeit von Nebentätigkeiten bzw. der Übernahme von Aufsichtsratsmandaten durch Vorstandsmitglieder der voestalpine AG in Unternehmen, die mit einem gemäß Börsegesetz meldepflichtigen Anteil an der voestalpine AG beteiligt sind (ausgenommen die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung). Insbesondere soll festgelegt werden, dass die Übernahme derartiger Funktionen grundsätzlich nur bei Bestehen einer relevanten strategischen Beteiligung der voestalpine AG an solchen Aktionären erfolgt.

In seinem Bericht an die Hauptversammlung 2020 wird der Aufsichtsrat den Stand bzw. das Ergebnis der Beratungen detailliert erläutern.

voestalpine AG veröffentlichte diesen Inhalt am 30 Januar 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 30 Januar 2020 16:55:02 UTC.

Originaldokumenthttp://www.voestalpine.com/group/de/media/presseaussendungen/2020-01-30-mitteilung-des-praesidialausschusses-des-aufsichtsrates-der-voestalpine-ag/

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