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Vonovia SE: Übernahmeangebot für Deutsche Wohnen - Mindestannahmequote von 50 % voraussichtlich nicht erreicht (News 
mit Zusatzmaterial) 
2021-07-23 / 16:51 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
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NICHT ZUR (VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN) FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN ODER AUS EINEM ANDEREN LAND, IN 
DEM DIES GEGEN DIE GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES VERSTOSSEN WÜRDE. 
Übernahmeangebot für Deutsche Wohnen - Mindestannahmequote von 50 % voraussichtlich nicht erreicht 
- Annahmequote beträgt derzeit 47,62 Prozent 
- Versprechen an die Mieterinnen und Mieter von Vonovia in Berlin gilt weiterhin: Begrenzung der Mietpreissteigerung 
bis 2026. Weiterer Fokus auf Neubau und Fortführung der Gespräche über den Verkauf von Wohnungen an das Land Berlin 
Bochum, 23. Juli 2021 - Das öffentliche Übernahmeangebot der Vonovia SE ("Vonovia") für die Deutsche Wohnen SE 
("Deutsche Wohnen") hat zum Ende der Annahmefrist am 21. Juli 2021 voraussichtlich nicht die notwendige Zustimmung der 
Aktionäre der Deutsche Wohnen erhalten. Nach dem derzeitigen Stand der Auszählung der eingelieferten Aktien sind (unter 
Berücksichtigung der bereits von Vonovia gehaltenen Deutsche Wohnen Aktien) ca. 47,62 % der Deutsche Wohnen Aktien 
angedient worden. Bis zum Ende der Nachbuchungsfrist heute um 18 Uhr wird es voraussichtlich nicht zu wesentlichen 
Nachbuchungen kommen. Damit ist eine wesentliche Vollzugsbedingung des Angebots voraussichtlich nicht erfüllt worden. 
Wesentliche Teile des Aktionariats der Deutsche Wohnen sind aktuell Hedgefonds und darüber hinaus Indexfonds, die erst 
handeln dürfen, wenn die Mindestannahmequote erreicht ist und alle Vollzugsbedingungen erfüllt sind. Das endgültige 
Ergebnis wird voraussichtlich am 26. Juli 2021 veröffentlicht werden. 
Rolf Buch, Vorsitzender des Vorstands der Vonovia: "Wir haben für unseren Vorschlag, die Deutsche Wohnen mit Vonovia 
zusammenzulegen, breite Unterstützung erfahren. Ein Zusammenschluss beider Unternehmen macht sowohl wirtschaftlich wie 
gesellschaftspolitisch viel Sinn, um die großen Herausforderungen am Wohnungsmarkt kraftvoller angehen zu können. 
Leider haben die jetzigen Aktionäre der Deutsche Wohnen ihre Anteile nicht ausreichend eingeliefert." 
Vonovia ist weiterhin der Auffassung, dass ein Zusammenschluss mit der Deutsche Wohnen strategisch sinnvoll ist und 
Mehrwert für die Aktionäre beider Unternehmen schafft. "Wir werden die möglichen Optionen, wie zum Beispiel einen 
Verkauf der derzeit von Vonovia gehaltenen Aktien an der Deutsche Wohnen, ein erneutes öffentliches Angebot oder den 
Erwerb weiterer Aktien nun sorgfältig prüfen", so Rolf Buch. 
Versprechen an die Mieterinnen und Mieter von Vonovia in Berlin gilt weiterhin: Begrenzung der Mietpreissteigerung bis 
2026. 
Im Zuge des öffentlichen Übernahmeangebots hatten Vonovia und Deutsche Wohnen bei einem Zusammenschluss dem Land Berlin 
ein umfängliches Angebot gemacht. Dieses sah eine Begrenzung der Mieterhöhungen, neue Wohnungen für Berlin insbesondere 
für junge Familien und das Angebot zur Übertragung von Wohnungen aus dem Bestand zum Ausbau des kommunalen 
Wohnungsbestands vor. 
Rolf Buch: "Wir nehmen als Marktführer unsere gesellschaftliche Verantwortung und unsere Verlässlichkeit ernst. Daher 
werden wir unsere Gespräche mit dem Land Berlin - soweit das für uns allein möglich ist - auch ohne den Zusammenschluss 
mit der Deutsche Wohnen fortführen. Unsere Mieterinnen und Mieter können sich auf die angekündigte Begrenzung der 
Mietpreissteigerung bis 2026 verlassen. Auch die anderen Bestandteile des Angebots, den Neubau von Wohnungen und das 
Angebot an Berlin, Wohnungsbestände erwerben zu können, werden wir weiter mit den Verantwortlichen besprechen." 
 
Über Vonovia 
Die Vonovia SE ist Europas führendes privates Wohnungsunternehmen. Heute besitzt Vonovia rund 415.000 Wohnungen in 
allen attraktiven Städten und Regionen Deutschlands, Schwedens und Österreichs. Hinzu kommen rund 72.500 verwaltete 
Wohnungen. Der Portfoliowert liegt bei zirka 59 Mrd. EUR. Vonovia stellt dabei als modernes Dienstleistungsunternehmen 
die Kundenorientierung und Zufriedenheit seiner Mieter in den Mittelpunkt. Ihnen ein bezahlbares, attraktives und 
lebenswertes Zuhause zu bieten, bildet die Voraussetzung für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung. Daher 
investiert Vonovia nachhaltig in Instandhaltung, Modernisierung und den seniorenfreundlichen Umbau der Gebäude. Zudem 
baut das Unternehmen zunehmend neue Wohnungen durch Nachverdichtung und Aufstockung. 
Seit 2013 ist das in Bochum ansässige Unternehmen börsennotiert. Im September 2015 wurde die Aktie in den DAX 30 
aufgenommen, im September 2020 in den EURO STOXX 50. Außerdem gehört die Aktie der Vonovia SE zahlreichen weiteren 
nationalen und internationalen Indizes an, darunter DAX 50 ESG, Dow Jones Sustainability Index Europe, STOXX Global ESG 
Leaders, EURO STOXX ESG Leaders 50, STOXX Europe ESG Leaders 50, FTSE EPRA/NAREIT Developed Europe und GPR 250 World. 
Vonovia beschäftigt mehr als 10.000 Mitarbeiter. 
Zusatzinformationen: 
Zulassung: Regulierter Markt / Prime Standard, Frankfurter Wertpapierbörse 
ISIN: DE000A1ML7J1 
WKN: A1ML7J 
Common Code: 094567408 
Sitz der Vonovia SE: Bochum, Deutschland, Amtsgericht Bochum, HRB 16879 
Verwaltung der Vonovia SE: Universitätsstraße 133, 44803 Bochum, Deutschland 
Wichtige Information: 
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von 
Aktien der Deutsche Wohnen SE. Die Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das 
Übernahmeangebot betreffende Regelungen sind in der Angebotsunterlage mitgeteilt, deren Veröffentlichung durch die 
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet wurde. Investoren und Inhabern von Aktien der Deutsche Wohnen 
wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden 
Unterlagen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. 
Das Angebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der 
Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines solchen Angebots. Deutsche Wohnen-Aktionäre, die in den 
Vereinigten Staaten ansässig sind, sollten beachten, dass das Übernahmeangebot in Bezug auf Wertpapiere einer 
Gesellschaft abgegeben wird, die ein ausländischer privater Emittent (foreign private issuer) im Sinne der Rule 3b-4 
des Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils gültigen Fassung ("Exchange Act") ist und deren Aktien nicht gemäß 
Section 12 des Exchange Act registriert sind. 
Das Übernahmeangebot wird in Bezug auf Deutsche Wohnen-Aktionäre in den Vereinigten Staaten auf Grundlage der 
sogenannten "Tier II"-Freistellung abgegeben. Diese "Tier II"-Freistellung erlaubt es einer Bieterin, bestimmte 
materielle und verfahrensrechtliche Vorschriften des Exchange Act für Übernahmeangebote zu erfüllen, indem sie das 
Recht oder die Gepflogenheiten ihrer Heimatjurisdiktion einhält, und befreit die Bieterin von der Einhaltung bestimmter 
anderer Vorschriften. Infolgedessen unterliegt das Übernahmeangebot im Wesentlichen den Veröffentlichungs- und anderen 
Verfahrensvorschriften (etwa im Hinblick auf Rücktrittsrechte, Angebotszeitraum, Abwicklung und Zeitplan von Zahlungen) 
der Bundesrepublik Deutschland, die sich nicht unerheblich von den entsprechenden U.S.-amerikanischen 
Rechtsvorschriften unterscheiden. 
Die Bieterin und mit ihr verbundene Unternehmen oder Broker (soweit diese als Beauftragte der Bieterin oder mit ihr 
gemeinsam handelnder Personen handeln) können, soweit dies nach den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen zulässig 
ist, außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots vor, während oder nach der Laufzeit des Angebots, unmittelbar oder 
mittelbar Aktien der Deutsche Wohnen erwerben oder Vereinbarungen über den Erwerb von Aktien abschließen. Dies gilt 
auch für andere Wertpapiere, die in Aktien der Deutsche Wohnen wandelbar, umtauschbar oder ausübbar sind. Diese Käufe 
können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu verhandelten Konditionen abgeschlossen werden. Wenn 
solche Käufe oder Vereinbarungen zum Kauf getätigt werden, werden sie außerhalb der Vereinigten Staaten getätigt und 
entsprechen dem geltenden Recht, einschließlich, soweit anwendbar, dem Exchange Act. Alle Informationen über solche 
Käufe werden gemäß den in Deutschland oder einer anderen relevanten Rechtsordnung geltenden Gesetzen oder Vorschriften 
und auf der Website der Bieterin unter https://de.vonovia-st.de/ veröffentlicht. Soweit Informationen über solche Käufe 
oder Kaufvereinbarungen in Deutschland veröffentlicht werden, gelten diese Informationen auch in den Vereinigten 
Staaten als öffentlich bekannt gegeben. Darüber hinaus können die Finanzberater der Bieterin auch im Rahmen des 
üblichen Handels mit Wertpapieren der Gesellschaft tätig werden, was Käufe oder Vereinbarungen zum Kauf solcher 
Wertpapiere einschließen kann. 
Für Aktionäre der Zielgesellschaft mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten 
("U.S.-Aktionäre") können sich Schwierigkeiten ergeben, ihre Rechte und Ansprüche nach Bundesvorschriften der 

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