Sollte es zu Tagesordnungspunkt 6. "Wahlen in den Aufsichtsrat" zu einer Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder im Rahmen der Satzung kommen, ist bei der Erstattung allfälliger Wahlvorschläge durch Aktionäre auf § 86 Abs. 7 AktG bzw. auf das zuvor angeführte Mindestanteilsgebot Bedacht zu nehmen. Jedem Aktionär ist gem. § 118 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht während der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären durch Übermittlung der Fragen bzw. Wortmeldungen ausschließlich per E-Mail an fragen.wienerberger@hauptversammlung.at [fragen.wienerberger@hauptversammlung.at] ausgeübt werden kann. Bitte nutzen Sie hierfür das auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wienerberger.com [http://www.wienerberger.com/] zur Verfügung gestellte Frageformular. Zusätzliche Details zur Ausübung des Auskunftsrechts finden sich in der Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung. Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.wienerberger.com [http://www.wienerberger.com/] zugänglich. Informationen zum Datenschutz der Aktionäre Die Wienerberger AG verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden. Die Wienerberger AG ist gemäß § 104 Abs. 1 AktG rechtlich verpflichtet, jährlich die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Um dieser rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung unerlässlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist Artikel 6 (1) c) DSGVO, wonach die Verarbeitung von Daten rechtmäßig ist, wenn sie zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist, der der Verantwortliche unterliegt. Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Wienerberger AG die verantwortliche Stelle. Die Wienerberger AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der Wienerberger AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Wienerberger AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die Wienerberger AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Darüber hinaus werden personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergegeben. Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können die anwesenden besonderen Stimmrechtsvertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die Wienerberger AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG). Die oben genannten Daten werden zwei Jahre nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich. Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebener Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf "Datenportabilität"). Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an datenschutz@wienerberger.com [datenschutz@wienerberger.com]. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der Wienerberger AG unter www.wienerberger.com [http:// www.wienerberger.com/] zu finden. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der 152. ordentlichen Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 115.187.982,- und ist eingeteilt in 115.187.982 auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Stichtag Mittwoch, 31. März 2021 2.922.168 eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zu vorangeführtem Zeitpunkt 112.265.814. Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen und um Verständnis ersucht, dass zum Schutz der Teilnehmer der Hauptversammlung weder Aktionäre noch Gäste physisch teilnehmen können. Wien, im April 2021 Der Vorstand Rückfragehinweis: Aktionärshotline +43 664 264 26 45 Investor Relations Wienerberger AG t +43 1 601 92 - 10221 | investor@wienerberger.com Ende der Mitteilung euro adhoc =-------------------------------------------------------------------------------
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April 02, 2021 08:00 ET (12:00 GMT)