Zürich (awp) - Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) begibt in Eigenregie (Co-Lead Managers CS, UBS) eine sogenannte Bail-in Anleihe zu folgenden Konditionen:

Betrag:            425 Mio Fr. (mit Aufstockungsmöglichkeit)
Coupon:            2,75%
Emissionspreis:    100,122%
Laufzeit:          5 Jahre, bis 19.04.2028
Call-Datum:        nach 4 Jahren, 19.04.2027
Liberierung:       19.4.2023
Yield to Call.:    2,717%
Pricing.           MS +80 BP
Valor:             CH1239464709
Rating Bond:       Aa2 (Moody's)             
Kotierung:         SIX, ab 18.4.2023
Mindeststückeung:  100'000 Fr. 

Die ZKB weist in ihrem Prospekt u.a. auf folgendes hin: Im Falle einer Liquidation oder Auflösung ist die Anleihe nachrangig gegenüber nicht nachrangigen Verbindlichkeiten, gleichrangig untereinander und mit anderen Bail-in Bonds sowie vorrangig gegenüber Tier 2, Additional Tier 1 und Eigenkapital (vorbehaltlich der Massnahmen der FINMA).

Der Anleihensgläubiger nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die FINMA im Rahmen eines bankengesetzlichen Sanierungsverfahrens Massnahmen ergreifen kann, die in die Rechte der Anleihensgläubiger eingreifen können, insbesondere eine Abschreibung der Anleihen (vorbehältlich des Anspruchs der Gläubiger auf Ausstellung eines Besserungsscheins) sowie alle weiteren Massnahmen, zu denen die FINMA nach den jeweils anwendbaren Finanzmarktgesetzen und -verordnungen berechtigt ist.

Ein Käufer der Anleihe verzichtet auch auf den Gläubigerverschlechterungsschutz (Art. 30c 1b BankG) und anerkennt, dass er in einem Sanierungsverfahren des Emittenten schlechter gestellt sein könnte als im Konkurs. Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Abschreibung haben die Anleihegläubiger das Recht, für jede Anleihe einen Rückforderungsschein ohne Nennwert und mit einer Laufzeit von maximal 10 Jahren zu erhalten, mit dem Anspruch auf nachträgliche, zukünftige Entschädigung bis zur Höhe des ursprünglichen Verlustbetrages unter mehreren aufschiebenden Bedingungen, insbesondere bei Vorliegen ausreichender Gewinne.

rp/uh