Der Bußgeldbescheid sieht eine Geldbuße in Höhe von insgesamt EUR 800 Mio. vor, die sich aus dem gesetzlichen Höchstmaß einer Ahndung in Höhe von EUR 5 Mio. für fahrlässige Ordnungswidrigkeiten sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von EUR 795 Mio. zusammensetzt. Nach den Ergebnissen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München II ist es zu Aufsichtspflichtverletzungen in der Organisationseinheit 'Abgas Service / Zulassung Aggregate' bei der Prüfung von Fahrzeugen auf ihre regulatorische Konformität gekommen. Diese Aufsichtspflichtverletzungen waren nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft München II mitursächlich dafür, dass im Zeitraum seit 2004 fortwirkend bis zum Jahr 2018 bestimmte von der AUDI AG entwickelte Dieselaggregate des Typs V6 und V8, nicht den regulatorischen Vorgaben entsprachen; außerdem habe die AUDI AG nicht erkannt, dass die von der Volkswagen AG entwickelten Dieselmotoren der Typen EA 288 (Gen3) in den USA und Kanada sowie EA 189 weltweit mit einer unzulässigen Softwarefunktion ausgestattet waren.

Die AUDI AG hat die Geldbuße nach eingehender Prüfung akzeptiert und wird hiergegen keine Rechtsmittel einlegen. Die AUDI AG bekennt sich damit zu ihrer Verantwortung für die vorgefallenen Aufsichtspflichtverletzungen.

Audi AG veröffentlichte diesen Inhalt am 16 Oktober 2018 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 16 Oktober 2018 09:23:01 UTC.

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