DGAP-News: Axel Springer SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Axel Springer SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.04.2019 in Axel-Springer-Passage, Markgrafenstraße 19a, 10969 Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

11.03.2019 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Axel Springer SE Berlin ISIN DE0005501357 / WKN 550135
ISIN DE0005754238 / WKN 575423 Einladung zur Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2019
am 17. April 2019 um 10:00 Uhr in der Axel-Springer-Passage, Markgrafenstraße 19a, 10969 Berlin, ein.


Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Axel Springer SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 mit dem zusammengefassten Lagebericht der Axel Springer SE und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Die vorstehenden Unterlagen (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG1 zu den übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB) sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Axel Springer SE unter

go.axelspringer.com/hv2019

zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung der Axel Springer SE zugänglich gemacht.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat.

1 Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland maßgeblichen Vorschriften, insbesondere des HGB und des AktG, finden auf die Axel Springer SE aufgrund der Verweisungsnormen der Art. 5, Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 53 sowie Art. 61 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) ("SE-VO") Anwendung, soweit sich aus spezielleren Vorschriften der SE-VO nichts anderes ergibt.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 226.580.153,10 vollständig zur Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 2,10 je dividendenberechtigte Stückaktie zu verwenden.

Derzeit hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien, sodass alle Aktien der Gesellschaft dividendenberechtigt sind. Bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien jedoch ändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 2,10 je dividendenberechtigte Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet.

Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). Die Dividende soll daher am 24. April 2019 ausgezahlt werden.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Axel Springer SE für das Geschäftsjahr 2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Axel Springer SE für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Axel Springer SE für das Geschäftsjahr 2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Axel Springer SE für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats in zwei Gruppen abstimmen zu lassen: zum einen über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der Axel Springer SE außer Frau Dr. h. c. Friede Springer und zum anderen über die Entlastung von Frau Dr. h. c. Friede Springer als Mitglied des Aufsichtsrats der Axel Springer SE.

5.

Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers, Bestellung des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und eine etwaige prüferische Durchsicht weiterer unterjähriger Finanzberichte

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Audit Committees vor:

Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, wird

a)

zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019,

b)

zum Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2019 sowie

c)

für eine etwaige prüferische Durchsicht weiterer unterjähriger Finanzberichte im Geschäftsjahr 2019 und 2020 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung

bestellt.

Das Audit Committee erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme Dritter ist und ihm insbesondere keine Klausel auferlegt wurde, die seine Auswahl oder die Auswahl der Hauptversammlung der Axel Springer SE im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der Abschlussprüfung auf bestimmte Kategorien oder Listen von Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften beschränkt, es folglich frei in seiner Entscheidung war.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2 und 3 SE-VO, § 17 SEAG, § 21 Abs. 3 SEBG, der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Axel Springer SE zwischen der Axel Springer SE (vormals firmierend unter Axel Springer AG) und dem Besonderen Verhandlungsgremium der Axel Springer AG vom 18. November 2013 und § 9 Abs. 1 der Satzung der Axel Springer SE nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen und besteht aus neun Mitgliedern.

Mit Ablauf dieser ordentlichen Hauptversammlung endet die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats für eine Amtszeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 entscheidet, längstens jedoch für sechs Jahre zu wählen:

a)

Herrn Ralph Büchi, COO und Stellvertreter des CEO der Ringier AG, Schweiz, wohnhaft in Uitikon Waldegg, Schweiz,

b)

Herrn Oliver Heine, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Heine & Partner, wohnhaft in Hamburg, Deutschland,

c)

Herrn Dr. Alexander C. Karp, CEO Palantir Technologies Inc., wohnhaft in Palo Alto, USA,

d)

Frau Iris Knobloch, Präsidentin Warner Bros. Entertainment France S.A.S., wohnhaft in Neuilly-sur-Seine, Frankreich,

e)

Frau Dr. Nicola Leibinger-Kammüller, Vorsitzende der Geschäftsführung der TRUMPF GmbH + Co. KG, wohnhaft in Gerlingen, Deutschland,

f)

Herrn Ulrich Plett, Wirtschaftsprüfer, wohnhaft in Berlin, Deutschland,

g)

Herrn Prof. Dr. Wolfgang Reitzle, Unternehmer, wohnhaft in München, Deutschland,

h)

Frau Dr. h. c. Friede Springer, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der Axel Springer SE, wohnhaft in Berlin, Deutschland,

i)

Herrn Martin Varsavsky, Entrepreneur, wohnhaft in Madrid, Spanien.

Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf eine Empfehlung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und berücksichtigen die vom Aufsichtsrat der Axel Springer SE für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und das von ihm beschlossene Kompetenzprofil für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.

Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat Herr Ralph Büchi als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll.

Unter "Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6" dieser Tagesordnung sind die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sowie weitere Informationen beigefügt.

7.

Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstands

Gegenstand des Unternehmens ist die Betätigung auf den Gebieten Journalismus, Medien, Kommunikation, Information, Unterhaltung, Rubrikengeschäft, Vermarktung und Anzeigengeschäft. Die Betätigung kann erfolgen durch Herstellung, Verbreitung, Vermittlung, Vertrieb von oder Handel mit Rechten, Inhalten, Anwendungen oder sonstigen Erzeugnissen sowie die Erbringung von jeweils dazugehörigen Dienstleistungen (vgl. § 2 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft).

Die Tätigkeit der Gesellschaft wird zunehmend durch den technischen Fortschritt geprägt werden, insbesondere den Einsatz digitaler Technologien, z. B. digitale Plattformen und künstliche Intelligenz. Hierdurch ergeben sich für die Gesellschaft vielfältige Chancen und Betätigungsfelder.

Durch die vorgeschlagene Änderung soll der Unternehmensgegenstand entsprechend angepasst werden.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, zu beschließen:

§ 2 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

"§ 2 Gegenstand des Unternehmens

1.

Gegenstand des Unternehmens ist die Betätigung auf den Gebieten

a)

Journalismus, Kommunikation, Information und Unterhaltung,

b)

Entwicklung und Betrieb Digitaler Plattformen, insbesondere in den Bereichen journalistische Inhalte sowie Stellen- und Immobilienrubriken,

c)

Vermarktung und Vermittlung von sowie Handel mit Rechten (insbesondere Bild- und Textrechten), Verträgen (insbesondere im Bereich Gewinnung von Mitarbeitern), journalistischen Inhalten, Waren verschiedener Art (insbesondere Konsumgüter und IT-Produkte), Immobilien sowie Anwendungen unter Nutzung von Medien oder Digitalen Plattformen und die Erbringung von jeweils dazugehörigen Dienstleistungen, sowie

d)

Technologie und Digitalisierung in Zusammenhang mit Vorstehendem."

§ 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bleiben unverändert.

Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6


Ralph Büchi

Ralph Büchi, geboren 1957, verfügt über die schweizerische und die französische Staatsbürgerschaft und hat 1981 mit dem Lizentiat für Betriebswirtschaft an der Universität Zürich abgeschlossen.

Von 1981 bis 1999 war er zuerst als Mitglied der Wirtschaftsredaktion und anschließend als Geschäftsführer für die Verlagsgruppe Handelszeitung in der Schweiz tätig. In diesen Jahren baute er die Verlagsgruppe aus und erwarb zusammen mit zwei Partnern über einen Management-Buyout die Kapitalmehrheit. 1999 erfolgte der Verkauf der Verlagsgruppe Handelszeitung an die Axel Springer AG.

In der Folge baute Ralph Büchi das Schweiz-Geschäft von Axel Springer mit dem Erwerb der Jean Frey AG und Teilen des Ringier-Portfolios 2007 weiter aus. 2008 wurde er zusätzlich zur Leitung des Schweiz-Geschäfts zum President International der Axel Springer AG ernannt. Von 2012 bis 2014 war Ralph Büchi Mitglied des Vorstands der Axel Springer SE und verantwortlich für das internationale Geschäft.

2014 erfolgte die Rückkehr in die Schweiz unter Beibehaltung der Verantwortung für das internationale Publishing-Geschäft von Axel Springer. Parallel liefen unter der Führung von Ralph Büchi die Vorbereitungen zur Gründung des neuen Schweiz-Joint Venture mit der Ringier AG, Zürich, das er ab dem Start 2016 als CEO leitete.

2017 wechselte Ralph Büchi von Axel Springer als COO und Stellvertreter des CEO ins Group Executive Board (Vorstand) der international tätigen Ringier-Gruppe, wo er für das Publishing-Geschäft verantwortlich zeichnet.

Ralph Büchi ist derzeit auch Chairman der in London domizilierten FIPP (The Network for Global Media).


Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

 

Keine

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

*

Cash zweiplus AG, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats (Tochtergesellschaft der Ringier Axel Springer Schweiz AG)

*

DeinDeal AG, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats (Tochtergesellschaft der Ringier AG)

*

Le Temps SA, Schweiz, Delegierter des Verwaltungsrats (Tochtergesellschaft der Ringier Axel Springer Schweiz AG)

*

Ringier Africa AG, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats (Tochtergesellschaft der Ringier AG)

*

Ringier Axel Springer Media AG, Schweiz, Präsident des Verwaltungsrats bis 31. März 2019

Weitere wesentliche Tätigkeiten:

*

COO und Stellvertreter des CEO der Ringier AG, Schweiz

*

CEO Ringier Axel Springer Schweiz AG, Schweiz


Oliver Heine

Oliver Heine, geboren 1962 in Hamburg, studierte von 1984 bis 1990 Rechtswissenschaft in Hamburg. 1995 erfolgte die Zulassung zum Rechtsanwalt. Herr Heine ist als Rechtsanwalt in Hamburg und als Unternehmer tätig.

Seit April 2005 ist Herr Heine Mitglied des Aufsichtsrats der Axel Springer SE. Er ist Mitglied des Audit Committee des Aufsichtsrats. Vorher war er mehrere Jahre stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der BZ "Braunschweiger Zeitung".


Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

 

Keine

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

 

Keine

Weitere wesentliche Tätigkeiten:

*

Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei Heine & Partner


Dr. Alexander C. Karp

Dr. Alexander C. Karp ist Mitgründer und CEO von Palantir Technologies Inc.

Palantirs Softwareprodukte werden von Verteidigungs- und Nachrichtendiensten weltweit sowie von Wirtschaftsunternehmen aus der Energie-, Finanz- und Gesundheitsbranche genutzt.

Dr. Karp besuchte das Haverford College (Bachelor of Art, 1989) und die Stanford Law School (J.D., 1992). Er promovierte 2002 an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main (magna cum laude).

Im Dezember 2018 wurde Herr Karp für den Aufsichtsrat der BASF SE nominiert. Die Wahl wird auf der Hauptversammlung des Unternehmens im Mai 2019 stattfinden.

Dr. Karp praktiziert Chen-Stil Tai Chi und ist ein begeisterter Skilangläufer. Seit April 2018 ist Alexander Karp Mitglied des Aufsichtsrats der Axel Springer SE.


Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

 

Keine

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

*

The Economist Newspaper Limited, Großbritannien, Mitglied des Board of Directors

Weitere wesentliche Tätigkeiten:

*

Palantir Technologies Inc., USA, CEO

*

Bilderberg Meetings, Mitglied des Steering Committees


Iris Knobloch

Iris Knobloch ist seit Juni 2006 Präsidentin von Warner Bros. Entertainment in Frankreich und dort für alle Aktivitäten in Frankreich zuständig (einschließlich Produktion und Vertrieb von Kinofilmen, TV, Home Video, Consumer Products, Digital and Emerging Distribution Technologies). Sie leitet zudem die Home Entertainment Aktivitäten von Warner Bros. in Benelux und Warner Bros. strategische Entwicklung in Afrika.

Zuvor war Frau Knobloch für Time Warners "International Relations and Strategic Policy" in Europa verantwortlich und arbeitete u.a. in Los Angeles und London.

Vor ihrer Tätigkeit bei Warner Bros. war Frau Knobloch Rechtsanwältin bei den Kanzleien Noerr, Stiefenhofer & Lutz und O'Melveny & Myers in München, New York und Los Angeles.

Frau Knobloch ist dreisprachig (Englisch, Deutsch und Französisch). Sie hat ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwigs-Maximilians-Universität absolviert und zudem einen Master of Laws (LL.M.) der New York University erlangt. Sie ist in Deutschland, New York und Kalifornien als Anwältin zugelassen.

Iris Knobloch ist Vice Chairman und Lead Independent Director des Board of Directors von AccorHotels und ab dem 1. April 2018 Mitglied des Board of Directors von Lazard; zudem ist sie Mitglied des Board of Governors des American Hospital of Paris.

2008 wurde sie von Präsident Sarkozy zum Ritter der Ehrenlegion (Chevalier de la Légion d'Honneur) ernannt.

Seit April 2018 ist Frau Knobloch Mitglied des Aufsichtsrats der Axel Springer SE.


Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

 

Keine

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

*

Accor S.A.*, Frankreich, Stellvertretende Vorsitzende des Board of Directors und Lead Independent Director

*

Lazard Ltd.*, Bermuda, Mitglied des Board of Directors

Weitere wesentliche Tätigkeiten:

*

Warner Bros. Entertainment France S.A.S., Frankreich, Präsidentin

*

American Hospital of Paris, Frankreich, Mitglied des Board of Governors

* börsennotiert


Dr. Nicola Leibinger-Kammüller

Dr. Nicola Leibinger-Kammüller, geboren 1959, studierte Germanistik, Anglistik und Japanologie in Freiburg, Middlebury, VT (USA) und Zürich. Das Studium schloss sie mit der Promotion zum Dr.-phil. an der Universität Zürich ab.

1985 trat sie im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in die TRUMPF Gruppe, einem der weltweit führenden Anbieter von Werkzeugmaschinen und Lasertechnologie, ein. Im Anschluss war sie von 1988 bis 1990 für die TRUMPF Corporation in Japan tätig.

Von 1992 bis 2010 übernahm Dr. Leibinger-Kammüller die Geschäftsführung der Berthold Leibinger Stiftung GmbH. Seit 2003 ist sie Mitglied der Geschäftsführung der TRUMPF GmbH + Co. KG, deren Vorsitz sie 2005 übernahm.

Zudem ist Dr. Leibinger-Kammüller Mitglied des Aufsichtsrats der Siemens AG.

Daneben nimmt Frau Dr. Leibinger-Kammüller ehrenamtliche Aufgaben im wissenschaftlichen, kulturellen und sozialen Bereich wahr, u. a. durch die Mitgliedschaften im Senat der Max-Planck-Gesellschaft und im Präsidium des Stifterverbandes.

Seit 2010 ist Frau Dr. Leibinger-Kammüller Mitglied im Aufsichtsrat der Axel Springer SE.


Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

*

Siemens AG*, Mitglied des Aufsichtsrats

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

*

Berthold Leibinger Beteiligungen GmbH, Verwaltungsrat

*

TRUMPF Schweiz AG, Schweiz, Präsidentin des Verwaltungsrats

Weitere wesentliche Tätigkeiten:

*

TRUMPF GmbH + Co. KG, Vorsitzende der Geschäftsführung

* börsennotiert


Ulrich Plett

Ulrich Plett, geboren 1957, studierte von 1975 bis 1980 Betriebswirtschaftslehre in Münster und in München (Abschluss als Diplom-Kaufmann).

1980 fing er bei Arthur Andersen in Chicago an und wechselte 1981 in das Hamburger Büro, wo er 1985 sein Steuerberater Examen und 1988 sein Wirtschaftsprüfer Examen machte.

Von 1990 bis 1993 ging Ulrich Plett als Leiter des German Desk Spanien nach Barcelona, um die Deutsche Kundenbasis von Arthur Andersen dort auszubauen.

In 1993 wechselte er zurück nach Deutschland in das Berliner Büro, wo er 1997 die Leitung der Wirtschaftsprüfungsabteilung übernahm. Nach dem Zusammenschluss von Arthur Andersen und Ernst & Young (EY) in 2002 war er für die zusammengeführte Wirtschaftsprüfungsabteilung beider Legacies zuständig. Von 2008 bis 2015 war Ulrich Plett Niederlassungsleiter des Berliner Büros von EY.

Seit 2015 ist Ulrich Plett Mitglied im Aufsichtsrat der Corestate Capital Holding S. A. und in eigener Praxis tätig. Daneben engagiert er sich in verschiedenen gemeinnützigen und kulturellen Projekten bzw. NGO's.


Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

 

Keine

Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

*

Corestate Capital Holding S.A.*, Luxemburg, Mitglied des Aufsichtsrats

*

KIRON Open Higher Education gGmbH, Berlin, Mitglied des Beirats

Weitere wesentliche Tätigkeiten:

*

Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis

* börsennotiert


Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle

Prof. Dr. Wolfgang Reitzle, geboren 1949, studierte Maschinenbau an der TU München, wo er 1974 zum Dr.-Ing. promoviert wurde. Parallel zu seiner Promotion absolvierte er ein Zweitstudium der Arbeits- und Wirtschaftswissenschaften (Abschluss: Diplom-Wirtschaftsingenieur). 2005 erfolgte die Ernennung zum Honorarprofessor durch die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der TU München.

Von 1976 bis 1999 war Prof. Dr. Reitzle bei der BMW AG, München, in verschiedenen leitenden Funktionen tätig, davon ab 1987 als Mitglied des Vorstands mit Zuständigkeit für das Ressort Forschung und Entwicklung. 1994 übernahm Prof. Dr. Reitzle zusätzlich das Ressort Einkauf und 1997 zusätzlich das Ressort Vertrieb und Marketing.

Von 1999 bis 2002 war Prof. Dr. Reitzle für die Ford Motor Company tätig. Als Group Vice President sowie Group Chairman und CEO war er für die Premier Automotive Group (mit den Marken Aston Martin, Jaguar, Land Rover, Lincoln und Volvo), London, verantwortlich. Gleichzeitig war er Chairman von Jaguar Cars Ltd. und von Volvo Cars.

Im Mai 2002 erfolgte der Wechsel in den Vorstand der Linde AG, Wiesbaden. Von Januar 2003 bis Mai 2014 amtierte Prof. Dr. Reitzle als Vorsitzender des Vorstands.

Prof. Dr. Reitzle ist seit April 2014 Mitglied im Aufsichtsrat der Axel Springer SE; er gehört dem Präsidium des Aufsichtsrats an.


Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

*

Continental AG*, Vorsitzender des Aufsichtsrats

*

Linde AG*, Vorsitzender des Aufsichtsrats

*

Medical Park AG, Vorsitzender des Aufsichtsrats

*

Willy Bogner GmbH & Co. KGaA, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

*

Ivoclar Vivadent AG, Liechtenstein, Verwaltungsrat

*

Linde plc*, Irland, Vorsitzender des Board of Directors

Weitere wesentliche Tätigkeiten:

 

Keine

* börsennotiert


Dr. h. c. Friede Springer

Dr. h. c. Friede Springer wurde 1942 in Oldsum auf Föhr geboren. Sie ist die Witwe von Axel Springer; mit ihm war sie verheiratet von 1978 bis zu seinem Tod 1985.

Friede Springer ist stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der Axel Springer SE und hält den Vorsitz ihrer zwei Stiftungen:

Die Friede Springer Stiftung betreibt die Förderung hauptsächlich wissenschaftlicher und medizinischer als auch künstlerischer und kultureller Projekte.

Die Axel Springer Stiftung unterstützt ausschließlich und unmittelbar wissenschaftliche, gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Der Schwerpunkt liegt auf deutsch-jüdischer Geschichtsforschung und auf den deutsch-israelischen Beziehungen.

Seit 1985 ist Friede Springer Mitglied des Aufsichtsrats der Axel Springer SE, seit 1999 dessen Stellvertretende Vorsitzende. Sie gehört dem Präsidium des Aufsichtsrats, dem Audit Committee, dem Nominierungsausschuss sowie dem Personalausschuss an.


Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

 

Keine

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

 

Keine

Weitere wesentliche Tätigkeiten:

*

Axel Springer Stiftung, Vorsitzende des Vorstands

*

Friede Springer Stiftung, Vorsitzende des Vorstands


Martin Varsavsky

Martin Varsavsky ist ein spanischer Unternehmer und Gründer von sieben Firmen in den letzten 25 Jahren.

Er erhielt seinen Bachelor an der New York University und hat einen Master in International Affairs und einen Master in Business Administration der Columbia University.

1998 baute er Jazztel Telecomunicaciones auf, Spaniens zweitgrößten börsennotierten Telekommunikationsbetreiber. 1999 gründete er Ya.com, Spaniens drittgrößte Internetseite und DSL-Anbieter, wozu die zweitgrößte spanischsprachige Webagentur gehört.

Im November 2005 gründete Martin Varsavsky außerdem Fon. Fon ist ein Gemeinschaftsunternehmen, das sich die Errichtung des weltweit größten, globalen WLAN-Netzwerkes zum Ziel gesetzt hat, um die Stärke des Wifi rund um den Globus zu verbreiten. Mit über 20 Millionen Hotspots ist FON die weltweit größte WLAN-Gemeinschaft. Martin Varsavskys derzeitiges Projekt ist Prelude Fertility, ein Unternehmen, das die Industrie im Bereich Unfruchtbarkeit in Richtung Fruchtbarkeit wandeln möchte und Menschen helfen will, gesunde Kinder zu bekommen, wenn sie dafür bereit sind. Im Jahr 2017 hat Martin Varsavsky u.a. gemeinsam mit der Axel Springer SE einen Investmentfonds für Medien-Start-Ups gegründet, die Varsavsky Axel Springer GmbH & Co. KG.

Martin Varsavsky engagiert sich zudem für gemeinnützige Zwecke, ist aktiver Blogger und Teilnehmer im Influencer Programm von LinkedIn. Zudem hält er regelmäßig Vorträge auf Konferenzen weltweit.

Seit April 2014 ist er Mitglied des Aufsichtsrats der Axel Springer SE.


Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

 

Keine

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

 

Keine

Weitere wesentliche Tätigkeiten:

*

Goggo networks SL, Spanien, Alleinverwalter

*

Jazzya SL, Spanien, Alleinverwalter

*

Overture Life, Inc., USA, CEO

*

Prelude Fertility Inc., USA, Vorstandsvorsitzender


Der Aufsichtsrat geht - auch nach Rücksprache mit den Kandidaten - davon aus, dass sie jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.


Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 107.895.311,00 und ist in 107.895.311 nennwertlose, auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte somit jeweils auf 107.895.311.

Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts ist jeder im Aktienregister der Gesellschaft eingetragene Aktionär berechtigt, wenn der Gesellschaft die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung mindestens vier Tage vor der Hauptversammlung zugeht, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind. Die Anmeldung zur Teilnahme muss der Gesellschaft daher spätestens am Freitag, dem 12. April 2019, 24:00 Uhr, ("Anmeldeschlusstag") in Textform per Post, Telefax oder E-Mail wie folgt zugehen:

Axel Springer SE
c/o C-HV AG

Gewerbepark 10
92289 Ursensollen

Telefax: 09628/9299872
E-Mail: as@anmeldestelle.net

Ein Anmeldeformular wird unseren Aktionären direkt übersandt.

Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Bevollmächtigung des wirtschaftlichen Eigentümers der Aktien ausüben. Entsprechendes gilt für Aktionärsvereinigungen und sonstige, Kreditinstituten gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellte Personen und Personenvereinigungen.

Die Anmeldung zur Hauptversammlung hat keine Auswirkungen auf die Übertragbarkeit der betreffenden Aktien. Die Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung verfügen; die Regelung in § 5 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft, wonach die Übertragung von Aktien der Zustimmung der Gesellschaft bedarf, bleibt unberührt.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich.

Hinweis zum Umschreibestopp im Aktienregister

Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem Anmeldeschlusstag am 12. April 2019, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingehen, werden aus organisatorischen Gründen bis zum Schluss der Hauptversammlung nicht in das Aktienregister eingetragen (Umschreibestopp). Sie können daher aus eigenem Recht keine Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien ausüben. In diesen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrechte bis zur Umschreibung noch bei dem für die betreffenden Aktien im Aktienregister eingetragenen Aktionär.

Darüber hinaus können auch Anträge zur Umschreibung des Aktienregisters, die zeitnah vor dem oder am 12. April 2019 bei der Gesellschaft eingehen, im Hinblick auf die der Umschreibung des Aktienregisters vorgeschaltete erforderliche Überprüfung der Voraussetzungen für die Erteilung der Zustimmung zum Aktienerwerb gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ggf. nicht mehr zu einer rechtzeitigen Eintragung des Erwerbers in das Aktienregister führen, um eine Teilnahme an der Hauptversammlung zu ermöglichen. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl, insbesondere auch durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen für den betreffenden Aktienbestand die oben beschriebenen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt werden.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine sonstige, Kreditinstituten gemäß § 135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellte Person oder Personenvereinigung bevollmächtigt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht der Textform. Dasselbe gilt für den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft und einen eventuellen Widerruf der Vollmacht.

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und sonstigen, Kreditinstituten gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen gelten die besonderen gesetzlichen Vorschriften des § 135 AktG, die unter anderem verlangen, dass die Vollmacht von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten ist. Hier können daher Ausnahmen von dem allgemeinen Textformerfordernis gelten. Die betreffenden Bevollmächtigten setzen jedoch unter Umständen besondere Regelungen für ihre eigene Bevollmächtigung fest; die Aktionäre werden daher gebeten, sich ggf. mit den betreffenden Bevollmächtigten rechtzeitig über die jeweilige Form und das Verfahren der Bevollmächtigung abzustimmen.

Jeweils zusammen mit dem Anmeldeformular und der Eintrittskarte sowie auf Verlangen wird den Aktionären ein Formular übersandt, das zur Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht verwendet werden kann.

Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht können sowohl durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft als auch durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erfolgen.

Für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft sowie die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf steht nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung, an welche insbesondere auch eine elektronische Übermittlung per E-Mail erfolgen kann:

Axel Springer SE
c/o C-HV AG

Gewerbepark 10
92289 Ursensollen

Telefax: 09628/9299872
E-Mail: as@anmeldestelle.net

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann auch dadurch geführt werden, dass die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorgewiesen wird. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis.

Als Service bieten wir unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Stimmrechts auf der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. In diesem Fall müssen mit der Vollmacht Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ein Vollmachts- und Weisungsformular wird unseren Aktionären direkt übersandt. Vollmachten, die im Vorfeld der Hauptversammlung an einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilt werden sollen, müssen der Gesellschaft mit den Weisungen spätestens am 12. April 2019, 24:00 Uhr, unter der oben für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht sowie die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung bzw. deren Widerruf angegebenen Adresse zugehen.

Rechte der Aktionäre (Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen)

Erweiterung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 (entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können gemäß Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 17. März 2019, 24:00 Uhr, zugehen.

Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir, an folgende Adresse zu übermitteln:

Axel Springer SE
z.Hd. des Vorstands

Postanschrift: Axel-Springer-Straße 65
10888 Berlin
Besucheranschrift: Axel-Springer-Straße 65
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Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem im Internet unter

go.axelspringer.com/hv2019
 

veröffentlicht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung zu übersenden. Sollen die Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, müssen sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, d.h. bis zum 2. April 2019, 24:00 Uhr, wie folgt zugehen:

Axel Springer SE
Investor Relations

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E-Mail: ir@axelspringer.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht.

Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter

go.axelspringer.com/hv2019
 

veröffentlicht.

Die vorstehenden Ausführungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (soweit dies Gegenstand der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung ist) oder von Abschlussprüfern sinngemäß. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu der Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.

Auch wenn Gegenanträge und Wahlvorschläge der Gesellschaft vorab übermittelt worden sind, finden sie in der Hauptversammlung nur dann Beachtung, wenn sie dort nochmals mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht der Aktionäre, auf der Hauptversammlung Gegenanträge oder Wahlvorschläge (soweit dies Gegenstand der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung ist) auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Axel Springer SE zu den mit ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht auch die Lage des Axel Springer Konzerns und der in den Konzernabschluss der Axel Springer SE einbezogenen Unternehmen.

Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Ferner ist der Versammlungsleiter nach näherer Maßgabe von § 20 Abs. 3 Sätze 2 und 3 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter

go.axelspringer.com/hv2019
 

abrufbar.

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre

Für die Führung des Aktienregisters und die Durchführung der Hauptversammlung erhebt die Gesellschaft personenbezogene Daten über ihre Aktionäre und/oder über deren Bevollmächtigte. Dies geschieht im Rahmen gesetzlicher Pflichten und um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Axel Springer SE verarbeitet die Daten als Verantwortliche unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung ("DSGVO") sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten der Aktionäre und/oder deren Bevollmächtigten gemäß der DSGVO finden sich in den "Datenschutzhinweisen für Aktionäre der Axel Springer SE" unter

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Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Nach § 22 der Satzung der Gesellschaft kann die Hauptversammlung auf Anordnung des Versammlungsleiters auszugsweise oder vollständig in Ton und Bild übertragen werden.

Es ist beabsichtigt, Aktionären der Gesellschaft und anderen Interessierten die Möglichkeit zu geben, die Rede des Vorstandsvorsitzenden auf der Hauptversammlung im Internet unter

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in Ton und Bild live zu verfolgen. Eine vollständige Übertragung der Hauptversammlung in Ton oder Bild ist jedoch nicht vorgesehen. Nach der Hauptversammlung wird im Internet unter der vorstehend genannten Adresse eine Aufzeichnung der Rede des Vorstandsvorsitzenden zur Verfügung stehen.

Veröffentlichung der Einladung zur Hauptversammlung sowie sonstiger Dokumente im Zusammenhang mit der Hauptversammlung

Die gemäß § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machenden Informationen, insbesondere die Einberufung der Hauptversammlung, die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, Anträge von Aktionären und weitere Informationen stehen im Internet unter

go.axelspringer.com/hv2019
 

zur Verfügung.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben.

Diese Einberufung der Hauptversammlung wird am 11. März 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Den Aktionären der Gesellschaft wird die Einladung zur Hauptversammlung direkt übersandt.

 

Berlin, im März 2019

Axel Springer SE

Der Vorstand



11.03.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Axel Springer SE
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E-Mail: ir@axelspringer.de
Internet:https://www.axelspringer.com/de/event/hauptversammlung-2019
ISIN: DE0005501357, DE0005754238
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service

786105  11.03.2019 

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