MÜNSTER (dpa-AFX) - Im Streit um mögliche Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Aachen will das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Mittwoch (10.30 Uhr) ein Urteil sprechen. Wie in vielen anderen Städten bundesweit hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) auf die Fortschreibung der Luftreinhaltepläne geklagt.

Ziel sind Maßnahmen, damit die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) so schnell wie möglich eingehalten werden. Seit Jahren gibt die EU 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel vor. Dieser Wert wird von einigen Städten zum Teil deutlich überschritten.

Überhöhte NO2-Werte sind bereits in Stuttgart, Hamburg und Darmstadt Grund für Fahrverbote für ältere Diesel. Auch Berlin will bald in einigen Straßen Diesel-Fahrverbote verhängen. Andere Städte könnten folgen.

Aktuell führt die DUH bundesweit nach eigenen Angaben 36 Verfahren, um Luftreinhaltepläne durchzusetzen. Allein in NRW sind 14 Klagen der DUH anhängig. Betroffen sind in dem Bundesland unter anderen Bielefeld, Bochum, Dortmund, Düsseldorf und Essen. Im September folgt dann eine Verhandlung zu möglichen Fahrverboten in Köln.

Umstritten ist dabei auch unter Juristen, ob Fahrverbote für Dieselfahrzeuge angeordnet werden müssen. Ein Urteil will das OVG im Anschluss an die mündliche Verhandlung verkünden.

Auch die Landespolitik schaut gespannt nach Münster. NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) hat nach Angaben einer Gerichtssprecherin ihr Kommen angekündigt. Das OVG will wegweisende Hinweise für die anderen betroffenen Städte mit dem ersten Urteil verknüpfen.

Wegen der komplexen Rechtslage hatte das NRW-OVG mit Sitz in Münster im Mai an zwei Tagen Umwelt- und Medizin-Experten zum Sinn und zur Entstehung der Grenzwerte befragt. Der Vorsitzende Richter des 8. Senats machte bei der Anhörung seine Meinung deutlich: "Die Probleme hätten verhindert werden können, wenn, wie in anderen Ländern, Emissionsprobleme frühzeitig in Angriff genommen worden wären", sagte Max-Jürgen Seibert. "In Bayern wurden auf rechtsstaatswidrige Weise Urteile missachtet", sagte Seibert damals. Gleichzeitig machte der Verwaltungsrichter deutlich, dass Fahrverbote immer auch verhältnismäßig seien müssten./lic/DP/zb