Wegen nicht rechtzeitig abgegebener Stimmrechtsmitteilungen muss das Geldhaus ein Bußgeld von 1,1 Millionen Euro zahlen, wie die Bafin am Dienstag mitteilte. Das Institut kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Die Deutsche Bank lehnte eine Stellungnahme ab.

Die Bafin wollte sich nicht dazu äußern, welche Stimmrechtsmitteilungen verspätet abgegeben wurden. Die Bonner Behörde kann bei Verstößen gegen die entsprechenden Regelungen ein Bußgeld von maximal zehn Millionen Euro oder fünf Prozent des Gesamtumsatzes verhängen.