DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Deutsche Börse AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien Frankfurt am Main, 17. September 2018 Im Zeitraum vom 10. September 2018 bis einschließlich 14. September 2018 hat die Deutsche Börse AG insgesamt Stück 108.588 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 8. August 2018 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angekündigt wurde. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft: Datum Aktien(Stück) Durchschnittskurs(EUR) 10-Sep-18 17.969 EUR117,09 Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 13. August 2018 bis einschließlich 14. September 2018 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 574.496 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Deutsche Börse AG erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch ein von der Deutsche Börse AG beauftragtes Kreditinstitut. Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Deutsche Börse veröffentlicht (www.deutsche-boerse.com).
17.09.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Deutsche Börse AG |
- | |
60485 Frankfurt am Main | |
Deutschland | |
Internet: | www.deutsche-boerse.com |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
724297 17.09.2018