thyssenkrupp AG: thyssenkrupp und Tata Steel erwarten Untersagung des geplanten
Stahl-Joint-Ventures durch die Europäische Kommission - Vorstand schlägt Aufsichtsrat
grundlegende strategische Neuausrichtung mit Börsengang des Aufzuggeschäfts anstatt
Teilung vor - erwartete Beendigung Kartellverfahren - Ergebnisprognose angepasst

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DGAP-Ad-hoc: thyssenkrupp AG / Schlagwort(e): Joint Venture/Strategische
Unternehmensentscheidung
thyssenkrupp AG: thyssenkrupp und Tata Steel erwarten Untersagung des
geplanten Stahl-Joint-Ventures durch die Europäische Kommission - Vorstand
schlägt Aufsichtsrat grundlegende strategische Neuausrichtung mit Börsengang
des Aufzuggeschäfts anstatt Teilung vor - erwartete Beendigung
Kartellverfahren - Ergebnisprognose angepasst

10.05.2019 / 11:33 CET/CEST
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Ad Hoc-Mitteilung nach Art. 17 MAR

thyssenkrupp und Tata Steel erwarten Untersagung des geplanten
Stahl-Joint-Ventures durch die Europäische Kommission - Vorstand schlägt
Aufsichtsrat grundlegende strategische Neuausrichtung mit Börsengang des
Aufzuggeschäfts anstatt Teilung vor - erwartete Beendigung Kartellverfahren
- Ergebnisprognose angepasst

Nach einem heutigen Gespräch mit der Wettbewerbskommission gehen
thyssenkrupp und Tata Steel davon aus, dass das geplante Joint Venture ihrer
europäischen Stahlaktivitäten aufgrund der weiter fortbestehenden Bedenken
der Kommission nicht zustande kommen wird.

Die Wettbewerbskommission hatte die von thyssenkrupp und Tata Steel
vorgeschlagenen Nachbesserungen der eingereichten Zusagen zum Anlass
genommen, einen weiteren Markttest durchzuführen. Die erneute Marktbefragung
hat die Bedenken der Kommission nicht ausräumen können, obwohl die Partner
signifikante weitere Zugeständnisse angeboten hatten.

Weitere Zusagen oder Nachbesserungen würden aus Sicht von thyssenkrupp und
Tata Steel die angestrebten Synergieeffekte des Zusammenschlusses in einem
Umfang beeinträchtigen, dass die wirtschaftliche Logik des Joint Ventures
nicht mehr gegeben wäre.

Folglich gehen die Partner davon aus, dass die Europäische Kommission das
Joint Venture nicht genehmigen wird.

Mit dem erwarteten Nichtzustandekommen des Stahl-Joint-Ventures hat der
Vorstand der thyssenkrupp AG die strategischen Optionen für das Unternehmen
neu bewertet und wird dem Aufsichtsrat vorschlagen, die geplante Teilung in
zwei eigenständige, unabhängige Unternehmen abzusagen.

Die konjunkturelle Eintrübung und deren Auswirkungen auf die geschäftliche
Entwicklung sowie das aktuelle Kapitalmarktumfeld führen dazu, dass die
Teilung nicht wie vorgesehen dargestellt werden kann.

thyssenkrupp wird sich stattdessen grundlegend neu ausrichten, um die
operative Leistungsfähigkeit entscheidend zu verbessern. Dazu gehören ein
wertorientierter flexibler Portfolioansatz mit mehr Freiheit für die
Weiterentwicklung aller Geschäfte, eine schlankere Holding-Struktur sowie
eine stärkere Performance-Orientierung. Gleichzeitig wird das Unternehmen
die Kapitalbasis nachhaltig stärken, um die notwendigen finanziellen
Freiheitsgrade für erforderliche Restrukturierungen und die
Weiterentwicklung der Geschäfte zu gewinnen. Dazu wird der Vorstand der
thyssenkrupp AG dem Aufsichtsrat im Rahmen dieser neuen Strategie auch einen
Börsengang von Elevator Technology vorschlagen.

Wegen des Ausbleibens des Joint Ventures wird thyssenkrupp die erwarteten
Buchgewinne aus dem Closing des Stahl-Joint Ventures nicht realisieren.

Im dritten Quartal des laufenden Geschäftsjahrs wird thyssenkrupp die
Business Area Steel Europe wieder in den Konzern eingliedern. Das wird auch
zu einer Anpassung der Prognose für das Geschäftsjahr 2018/19 führen. Der
Konzern erwartet aus heutiger Sicht - inklusive des Stahlbereichs - ein
Bereinigtes EBIT bei 1,1 bis 1,2 Mrd EUR. Der Free Cashflow vor M&A wird
negativ im hohen 3-stelligen Millionen-EUR-Bereich erwartet. Beim
Jahresüberschuss erwartet der Konzern einen Fehlbetrag. Die angepasste
Konzernprognose wird thyssenkrupp mit dem Bericht zum 2. Quartal am 14. Mai
2019 veröffentlichen.

thyssenkrupp Steel Europe AG ist neben anderen Unternehmen Gegenstand von
Ermittlungsverfahren zu mutmaßlichen Kartellabsprachen bei Grobblech und
Qualitätsflachstahl. Das Verfahren in Sachen Qualitätsflachstahl ist
zwischenzeitlich eingestellt worden. Aufgrund weit fortgeschrittener
Gespräche mit dem Bundeskartellamt geht thyssenkrupp davon aus, das
Verfahren in Sachen Grobblech zeitnah einvernehmlich abschließen zu können.

In der Prognose hat der Konzern auch eine Erhöhung der bestehenden
Rückstellung um etwas mehr als 100 Mio EUR für das laufende Kartellverfahren
bei Grobblech berücksichtigt. Die Rückstellung wird damit auf den Betrag des
erwarteten Bußgelds angehoben. Der Free Cashflow des Konzerns könnte durch
eine Auszahlung dieser Buße in diesem Geschäftsjahr zusätzlich belastet
werden.

"Bereinigtes EBIT" entspricht der Definition im Geschäftsbericht 2017/2018,
S. 37, "Free Cashflow vor M&A" entspricht der Definition von "FCF vor M&A"
im Geschäftsbericht 2017/2018, S. 38, erhältlich unter
https://www.thyssenkrupp.com/de/publikationen/.



Kontakt:
Dr. Claus Ehrenbeck
Head of Investor Relations
T: 0201-844-536464

Peter Sauer
Head of External Communications
T: 0201-844-536791


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   Unternehmen:    thyssenkrupp AG
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                   45143 Essen
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809669 10.05.2019 CET/CEST

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