Bellinzona (awp/sda) - Die Bundesanwaltschaft (BA) fordert für den früheren Angestellten der UBS, der mutmasslich Kundendaten gestohlen und an die deutschen Behörden verkauft haben soll, eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen. Die Verteidigung hat auf Freispruch plädiert.

Der 45-jährige Angeklagte soll gemäss BA die Verfahrenskosten in der Höhe von rund 68'000 Franken tragen. Wie der Staatsanwalt des Bundes in seinem Plädoyer am Mittwoch ausführte, habe der Beschuldigte eine hohe kriminelle Energie an den Tag gelegt.

Ausserdem habe er während des laufenden Verfahrens das Haus in Mallorca verkauft, das er mit dem Erlös aus dem Datenverkauf erworben hatte. Dies habe er wahrscheinlich aufgrund eines Rechtshilfegesuchs der Schweizer Behörden an Spanien getan, um den Verkaufspreis zu sichern.

Der Staatsanwalt des Bundes wies in seinen Ausführungen auch darauf hin, dass der Angeklagte bei der Hausdurchsuchung versucht habe, eine SIM-Karte zu zerstören. Auf dieser befanden sich Informationen zum besagten Hauskauf. Die Daten konnten von der BA jedoch wieder hergestellt werden.

"Auf Beschuldigten fokusiert"

Der Verteidiger beantragte vor dem Bundesstrafgericht einen Freispruch. Er versuchte aufzuzeigen, dass auch andere Personen Zugang zu den entwendeten Daten gehabt hatten. Die BA habe ihre Untersuchung aber von Beginn an auf den Angeklagten fokussiert.

Welche Untersuchungen gegen andere, ebenfalls in Frage stehende Personen unternommen worden seien, hat gemäss Verteidiger weder die BA noch die UBS aufzeigen können. Eine Dritttäterschaft könne unter diesen Umständen nicht ausgeschlossen werden.

Die BA beschuldigt den Angeklagten des qualifizierten wirtschaftlichen Nachrichtendienstes, der Verletzung des Geschäfts- und Bankgeheimnisses und der Geldwäscherei. Weil bei einer Hausdurchsuchung ausserdem verbotene Munition im Nachttisch des Angeklagten gefunden wurde, wird ihm auch unerlaubter Munitionsbesitz zur Last gelegt.

Der 45-jährige Angeklagte soll bei seiner damaligen Arbeitgeberin UBS Kundendaten entwendet und im Sommer 2012 an das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen verkauft haben. Die Deliktsumme beträgt rund 1,45 Millionen Euro. Preisgegeben wurden gemäss BA mindestens 233 Kundendaten.

Infos vertauscht

Gemäss Anklageschrift führten Besonderheiten in den an Deutschland gelieferten Daten zum Angeklagten. Gewisse Informationen habe nur er gehabt, heisst es. Bei der Lieferung der Daten des Berechtigten der Goldenen Pumuckel Stiftung habe der 45-Jährige ausserdem den Begünstigten der Pumuckel Stiftung angegeben. Und auf eben diesen Datensatz hatte nur er zugegriffen.

Als die BA 2015 die deutschen Behörden rechtshilfeweise um Informationen zu einem Bankkonto des Angeklagten bei einer kleinen deutschen Bank bat, erhielt sie zunächst keine Antwort.

Nach mehrmaligem Nachhaken bekam die BA gemäss Anklage ein Schreiben aus Deutschland. Darin wurde die Rechtshilfe mit der Begründung abgelehnt, das Ersuchen könnte wesentliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährden.

Über das besagte Konto und ein weiteres soll das Entgelt für die Kundendaten gelaufen sein. Mit dem Geld soll der 45-Jährige ein Haus auf Mallorca gekauft und ein Jahr später wieder verkauft haben. Mit diesem Manöver sollte gemäss BA die Herkunft des Geldes verschleiert werden.

Beim Angeklagten fanden die Ermittlungsbehörden keine Unterlagen, die auf zwei bestehende Konten bei den deutschen Banken oder den Hauskauf in Mallorca hingedeutet hätten. Fündig wurden sie nach einer Observation im Fahrzeug der Mutter des Angeklagten. Im Kofferraum lagen in eine Decke eingerollt Notizzettel mit Kontaktdaten zu den Belangen auf Mallorca.

Der Prozess fand in Abwesenheit des Angeklagten statt. Dieser ist der Verhandlung unentschuldigt fern geblieben. Er hat sich 2016 in der Schweiz abgemeldet und lebt heute wahrscheinlich in Deutschland. Die Urteilsverkündung ist auf den 21. Januar angesetzt. (Fall SK.2016.34)