KARLSRUHE (AFP)--Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst sich am Mittwoch (09.00 Uhr) erstmals mit Versicherungsleistungen für Gaststätten wegen der Pandemie. Es geht konkret um die Frage, ob einem Lokal in Schleswig-Holstein Zahlungen aus der Betriebsschließungsversicherung zustehen. Im Frühling 2020 musste der Betreiber den Laden vorübergehend schließen, er startete stattdessen einen Lieferdienst. (Az. IV ZR 144/21)

Gegen einen Ertragsausfall von 30 Tagen wegen behördlicher Anordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz war die Gaststätte zwar versichert. Die Versicherung weigerte sich jedoch zu zahlen. Das Coronavirus oder die Krankheit Covid-19 werden im Vertrag nicht genannt. Die Versicherung bot stattdessen eine geringere Einmalzahlung an, die der Gastwirt ablehnte.

In den Vorinstanzen hatte seine Klage keinen Erfolg - nun verhandelt der BGH. Die höchstrichterliche Entscheidung wird mit Spannung erwartet, denn deutsche Gerichte mussten in den vergangenen Monaten über mehrere solcher Fälle verhandeln.

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January 25, 2022 23:55 ET (04:55 GMT)