Ein Formular zur Vollmachtserteilung, von dem hierfür Gebrauch gemacht werden kann, sowie weitere

Hinweise sind auf der Anmeldebestätigung abgedruckt und stehen auch im Internet unter der Adresse

https://aktie.bvb.de/Hauptversammlung/Hauptversammlung-2021

zur Verfügung.

Die Erteilung einer Vollmacht oder deren Widerruf kann gegenüber der Gesellschaft auch elektronisch in

deren InvestorPortal im Internet unter der Adresse

https://aktie.bvb.de/Hauptversammlung/Hauptversammlung-2021

erklärt werden. Dies muss auf diesem Weg spätestens bis zum Aufruf der Tagesordnungspunkte zu den

Abstimmungen im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung vollständig erfolgt sein. Für den Zugang zum

InvestorPortal bedarf es der Anmeldebestätigung, auf der die persönlichen Zugangsdaten aufgedruckt sind.

Rechte der Kommanditaktionäre, eine Ergänzung der Tagesordnung zu verlangen (§ 122 Abs. 2 und Abs. 1

AktG)

Kommanditaktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen

Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können nach § 122 Abs. 2 und Abs. 1 AktG verlangen, dass Gegenstände

auf die Tagesordnung einer Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Vorliegend genügt das

Erreichen des anteiligen Betrages von EUR 500.000,00, weil dieser bei unserer Gesellschaft niedriger ist

als der zwanzigste Teil des Grundkapitals. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine

Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben außerdem nachzuweisen, dass sie seit mindestens

neunzig Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der

Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten. Bei der Berechnung

der Aktienbesitzzeit steht dem Eigentum ein Anspruch auf Übereignung gegen ein Kreditinstitut,

Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des

Gesetzes über das Kreditwesen tätiges Unternehmen gleich; die Eigentumszeit eines Rechtsvorgängers wird

dem Kommanditaktionär zugerechnet, wenn er die Aktie unentgeltlich, von seinem Treuhänder, als

Gesamtrechtsnachfolger, bei Auseinandersetzung einer Gemeinschaft oder bei einer Bestandsübertragung nach

§ 13 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder § 14 des Gesetzes über Bausparkassen erworben hat (vgl. § 70

AktG). 7.

Ein solches Verlangen ist schriftlich und ausschließlich an die persönlich haftende Gesellschafterin

zu richten. Es muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der

Versammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also


              bis spätestens Montag, den 1. November 2021, 24:00 Uhr, 

zugehen. Es wird gebeten, entsprechende Verlangen an die folgende Anschrift zu übersenden:


                            Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA 
                            -Geschäftsführung- 
                            Rheinlanddamm 207 - 209 
                            44137 Dortmund 

Rechte der Kommanditaktionäre zur Ankündigung von Anträgen und Wahlvorschlägen (§ 126 Abs. 1 und §

127 Sätze 1 bis 3 AktG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 8 Satz 1 COVID-19-Gesetz)

Wenn ein Kommanditaktionär der Gesellschaft einen Gegenantrag mit Begründung gegen einen Vorschlag der

persönlich haftenden Gesellschafterin und/oder des Aufsichtsrates zu einem bestimmten Punkt der

Tagesordnung mindestens 14 Tage vor der Versammlung (wobei der Tag der Versammlung und der Tag des

Zugangs nicht mitzurechnen sind) an die in der Einberufung hierfür mitgeteilte Adresse übersandt hat,

sind solche Anträge nach Maßgabe von § 126 Abs. 1 AktG unter Angabe des Namens des Kommanditaktionärs,

der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 und Abs. 3 AktG

genannten Berechtigten zugänglich zu machen. Ein Gegenantrag und dessen Begründung brauchen nicht

zugänglich gemacht zu werden, wenn eine der Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt.

Nach § 127 Sätze 1 bis 3 AktG gilt für den Vorschlag eines Kommanditaktionärs zur Wahl von

Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern die Vorschrift des § 126 AktG sinngemäß, wobei der

Wahlvorschlag jedoch nicht begründet zu werden braucht. Die persönlich haftende Gesellschafterin muss den

Wahlvorschlag, abgesehen von den Fällen in § 126 Abs. 2 AktG, auch dann nicht zugänglich machen, wenn der

Vorschlag nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG (Angabe des Namens, des ausgeübten Berufs und

des Wohnorts des Vorgeschlagenen) und - bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern - nach §

125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthält (Angaben zur Mitgliedschaft des Vorgeschlagenen in anderen gesetzlich zu

bildenden Aufsichtsräten müssen und solche zur Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen

Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sollen gemacht werden).

Anträge und Wahlvorschläge von Kommanditaktionären gemäß § 126 Abs. 1 bzw. § 127 Sätze 1 bis 3 AktG

sind an folgende Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu übersenden:


                            Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA 
                            Investor Relations 
8.                          Rheinlanddamm 207 - 209 
                            44137 Dortmund 
                            oder per Fax-Nr.: +49 231-90 20 85 2746 
                            oder per E-Mail: hauptversammlung@bvb.de 

Rechtzeitig eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge, d.h. solche, die der Gesellschaft


              bis spätestens Mittwoch, den 17. November 2021, 24:00 Uhr, 

zugehen, werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften im Internet unter der Adresse

https://aktie.bvb.de/Hauptversammlung/Hauptversammlung-2021

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen

werden ebenfalls auf dieser Internetseite veröffentlicht.

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 8 Satz 1 COVID-19-Gesetz gelten (Gegen-)Anträge oder Wahlvorschläge

von Kommanditaktionären, die nach §§ 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, als in der virtuellen

Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende

Kommanditaktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 sowie Abs. 8

Satz 1 COVID-19-Gesetz)

Den Kommanditaktionären wird zur virtuellen Hauptversammlung ein Fragerecht im Wege der elektronischen

Kommunikation eingeräumt, wobei dazu vorgegeben wird, dass zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldete

Kommanditaktionäre ihre Fragen über das InvestorPortal auf der Internetseite der Gesellschaft unter der

Adresse

https://aktie.bvb.de/Hauptversammlung/Hauptversammlung-2021

zugehend bei der Gesellschaft


              bis spätestens Dienstag, den 30. November 2021, 24:00 Uhr, 

einzureichen haben. Fragen können auch durch einen Bevollmächtigten eingereicht werden; die von der

Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter stehen hierfür jedoch nicht zur Verfügung. Für den Zugang zum

InvestorPortal bedarf es der Anmeldebestätigung, auf der die persönlichen Zugangsdaten aufgedruckt sind.

Nach dem vorgenannten Zeitpunkt, insbesondere während der virtuellen Hauptversammlung, besteht kein

Fragerecht mehr. Die persönlich haftende Gesellschafterin bzw. deren Geschäftsführung entscheidet nach

pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie sie Fragen beantwortet. Ausweislich der Gesetzesbegründung zu § 1

Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz steht das Fragerecht nicht dem in § 131 AktG geregelten Auskunftsrecht

gleich und es besteht ein Ermessen der persönlich haftenden Gesellschafterin bzw. deren Geschäftsführung

insoweit, als dass sie Fragen und deren Beantwortung zusammenfassen kann, wenn ihr dies sinnvoll

erscheint. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und Abs.

8 Satz 1 COVID-19-Gesetz)

Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung wird Kommanditaktionären,

die das Stimmrecht (namentlich über Briefwahl oder über Vollmachtserteilung) ausgeübt haben, die

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October 21, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)