Von Andrea Thomas

BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrat hat einem höheren Kindergeld und der steuerlichen Entlastung von Familien zugestimmt. Damit steigt das Kindergeld zum 1. Januar um 15 Euro und der steuerliche Kinderfreibetrag wird entsprechend angehoben. Laut Bundesfinanzministerium beläuft sich die Entlastung auf 12 Milliarden Euro jährlich.

Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt von 5.172 Euro um 288 Euro auf 5.460 Euro. Auch der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes wird um 288 Euro auf 2.928 Euro erhöht.

Der Grundfreibetrag wird auf 9.744 Euro für das Jahr 2021 und dann auf 9.984 Euro ab 2022 angehoben. Zum Ausgleich der kalten Progression werden die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die Veranlagungszeiträume 2021 und 2022 nach rechts verschoben.

Ebenfalls angehoben wird ab kommendem Jahr der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen nach dem Einkommenssteuergesetz.

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November 27, 2020 05:43 ET (10:43 GMT)