KÖLN (dpa-AFX) - Firmen, die wegen der Corona-Pandemie Betriebsstätten schließen müssen, können sich künftig leichter vom Rundfunkbeitrag freistellen lassen. Bislang war dafür Bedingung, dass die Betriebsstätte mindestens drei zusammenhängende Monate lang dicht war, nun können auch nicht zusammenhängende Schließungstage zusammenrechnet werden, wie der Beitragsservice für ARD, ZDF und Deutschlandradio am Donnerstag in Köln mitteilte.

Bedingung ist weiterhin, dass Betriebe mindestens 90 Tage auf behördliche Anordnung nicht öffnen konnten, wie es weiter hieß. Dann können Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls nach der Wiedereröffnung der Betriebsstätte rückwirkend ihre Rundfunkbeiträge auf Antrag zurückbekommen. Dazu zählen den Angaben zufolge zum Beispiel auch gewerblich genutzte Ferienwohnungen, ebenso wie Hotels und Pensionen.

Bereits gewährte Freistellungen können durch die Neuerung unter Umständen verlängert werden. All das ist nur möglich, wenn der Geschäftsbetrieb vollständig eingestellt wurde.

In Deutschland liegt der monatliche Rundfunkbeitrag pro Haushalt derzeit bei 17,50 Euro. Neben den Haushalten zahlen ihn auch Firmen und Institutionen für ihre Betriebsstätten. Er ist für die öffentlich-rechtlichen Sender von ARD, ZDF und Deutschlandradio die Haupteinnahmequelle./rin/DP/eas