LEIPZIG (dpa-AFX) - Das Bundesverwaltungsgericht hat das Land Schleswig-Holstein zu einem vorläufigen Stopp von Baggerarbeiten im Bereich geschützter Riffe am deutsch-dänischen Fehmarnbelttunnel aufgefordert. Es handele sich um eine standardmäßige Bitte des Gerichts, die Arbeiten in dem betroffenen Bereich ruhen zu lassen, bis über einen Eilantrag entschieden sei, sagte ein Sprecher des Gerichts am Montag. Den Antrag hatte das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung am Donnerstag eingereicht. Zuvor hatte die "Neue Osnabrücker Zeitung" darüber berichtet.

Das Gericht habe keine Kenntnisse darüber, wie weit die Arbeiten inzwischen fortgeschritten seien, sagte der Sprecher. Wann ein Beschluss über den Eilantrag zu erwarten ist, sei ebenfalls unklar.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im November 2020 Klagen gegen den Bau des Tunnels abgewiesen. Ausgenommen davon wurden jedoch die Riffe, die erst nach Abschluss der Planungen entdeckt worden waren. Dafür sollte das Land ein ergänzendes Verfahren durchführen. Diese Planungen sehen Ausgleichsfläche für die Riffe an anderer Stelle vor. Dagegen haben der Naturschutzbund (Nabu), das Aktionsbündnis und zwei Firmen geklagt. Zudem wurden nun noch der Eilantrag eingereicht.

Der etwa 18 Kilometer lange Straßen- und Eisenbahntunnel soll voraussichtlich von 2029 an die deutsche Ostseeinsel Fehmarn und die dänische Insel Lolland verbinden. Der Absenktunnel soll die Reisezeit zwischen Hamburg und Kopenhagen von bislang fünf Stunden auf künftig unter drei Stunden verkürzen. Absenktunnel bestehen aus vorgefertigten Betonteilen, die in einen Graben auf dem Meeresgrund abgesenkt werden./bz/DP/eas