NUUK (dpa-AFX) - Grönland hat im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus landesweite Regelungen für öffentlich zugängliche Einrichtungen wie Gast- und Kulturstätten eingeführt. Seit Montag und bis vorläufig zum 6. März 2022 darf man viele Einrichtungen auf der größten Insel der Erde nur noch dann besuchen, wenn man eine vollständige Corona-Impfung oder einen höchstens 48 Stunden alten negativen Test vorlegen kann. Wie die grönländische Regierung am Sonntagabend (Ortszeit) mitteilte, gilt dies beispielsweise für Restaurants, Cafés, Kinos und Museen, aber auch für Schwimmbäder, Fitnessstudios und den Besuch beim Friseur.

Kinder im Alter von unter zwölf Jahren sind davon ausgenommen. Wer nachweislich von einer Erkrankung mit Covid-19 genesen ist, fällt unter dieselben Regeln wie vollständig Geimpfte. In Orten, in denen es kürzlich Corona-Ausbrüche mit unbekannten Infektionsketten gegeben hat, muss man darüber hinaus nun vielerorts Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch die Einreiseregeln werden verschärft.

Grönland gehört offiziell zum Königreich Dänemark, ist aber weitgehend autonom. Derzeit gibt es den jüngsten Zahlen der grönländischen Corona-Plattform zufolge rund 320 aktive Fälle auf der Insel, seit Pandemiebeginn wurden 1582 Infektionen nachgewiesen. Von den knapp 57 000 Einwohnern sind gut zwei Drittel fertiggeimpft./trs/DP/eas