(In der um 11.45 Uhr gesendeten Meldung muss es im letzten Satz des dritten Absatzes korrekt heißen: "Das größte bezuschlagte Gebot hat eine Leistung von 875 (NICHT: 800) MW und das kleinste liegt bei 3,6 MW."

Es folgt eine korrigierte Fassung:)

Bundesnetzagentur gibt OK für Stilllegung von Steinkohlekraftwerken

BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesnetzagentur hat die ersten Genehmigungen für die Stilllegung von Steinkohlekraftwerken erteilt. Bei der ersten deutschen Steinkohleauktion habe es ein hohes Interesse gegeben. Die Runde für die ausgeschriebene Menge von 4 Gigawatt Steinkohleleistung war laut Bundesnetzagentur deutlich überzeichnet. Damit können wie geplant rund 4 Gigawatt Steinkohle-Leistung noch in diesem Jahr stillgelegt werden.

Diese Menge hatte die Bundesnetzagentur in einer ersten Runde im September zur Reduktion ausgeschrieben. Dabei wetteiferten die Kraftwerksbetreiber um eine Prämie - derjenige mit dem niedrigsten Gebot erhielt nun den Zuschlag für die Stilllegung.

Die Gesamtsumme der Zuschläge betrug rund 317 Millionen Euro. Dabei haben elf Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 4.788 Megawatt (MW) einen Zuschlag erhalten. Das größte bezuschlagte Gebot hat eine Leistung von 875 MW und das kleinste liegt bei 3,6 MW.

"Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt deutlich unter dem gesetzlichen Höchstpreis", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichten von 6.047 bis 150.000 Euro pro MW, wobei jeder erfolgreiche Bieter einen Zuschlag in Höhe seines individuellen Gebotswerts erhielt. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert habe bei 66.259 Euro pro MW gelegen.


   Ab Januar keine Vermarktung am Strommarkt 

Die Anlagen, die einen Zuschlag erhalten haben, dürfen ab dem 1. Januar 2021 die durch den Einsatz von Kohle erzeugte Leistung oder Arbeit ihrer Anlagen nun nicht mehr am Strommarkt vermarkten, so die Bundesnetzagentur.

Die Übertragungsnetzbetreiber würden nun die Systemrelevanz für die bezuschlagten Anlagen prüfen. Gegebenenfalls stellten sie entsprechende Anträge bei der Bundesnetzagentur. Falls die Bundesnetzagentur auf Antrag eines Übertragungsnetzbetreibers die Systemrelevanzausweisung einer Anlage genehmigt, steht diese der Netzreserve zur Verfügung. Sie darf damit keinen Strom am Strommarkt mehr verkaufen, steht aber in kritischen Situationen noch zur Absicherung des Stromnetzes zur Verfügung, erklärte die Bundesnetzagentur.

Der nächste Ausschreibungstermin ist für den 4. Januar 2021 geplant.

(Mitarbeit: Petra Sorge)

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

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(END) Dow Jones Newswires

December 01, 2020 09:49 ET (14:49 GMT)