BERLIN (Dow Jones)--Nach zähen Verhandlungen in der Koalition hat das Bundeskabinett das Lieferkettengesetz beschlossen. "Ab heute ist klar: Hohe Standards gelten nicht nur an deutschen Werkbänken und in deutschen Fabriken", erklärte Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) in Berlin. "Mit dem Lieferkettengesetz schützen wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ausbeutung entlang der weit verzweigten Lieferketten."

Es verpflichtet ab 2023 Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten und ab 2024 solche mit mindestens 1.000 Mitarbeitern zu strengeren Sorgfaltspflichten. Sie müssen Menschenrechtsverletzungen bei ihren direkten Zulieferern ausschließen und für die weitere Lieferkette auch einen Beschwerdemechanismus einrichten. Während die Industrie vor Wettbewerbsverzerrungen warnte, kritisierten Menschenrechtsaktivisten das Gesetz als nicht wirksam genug.

Verstöße sollen laut Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mit Geldbußen von 100.000 Euro, 500.000 Euro oder sogar 800.000 Euro geahndet werden. Die für die Kontrolle zuständige Behörde - das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) - kann bei Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von mehr als 400 Millionen Euro sogar eine Geldbuße von bis zu 2 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes verhängen. Auch Zwangsgelder in Höhe von 50.000 Euro können noch hinzukommen. Eine zivilrechtliche Haftung ist - anders als zunächst von Heil und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) geplant - darin nicht vorgesehen.

Der Maschinenbau-Verband VDMA bezeichnete das Gesetz als einen "weitreichenden Eingriff in den Mittelstand" und forderte Nachbesserungen. "Vor allem die angedrohten Sanktionen sind völlig überzogen", erklärte VDMA-Präsident Karl Haeusgen. "Die Bußgelder könnten im Einzelfall sogar für Unternehmen den Ruin bedeuten." Er verwies auf einen Passus im Gesetz, wonach Geldbußen möglich sind, wenn die Unternehmen die geforderte Risikoanalyse ihrer Lieferketten "zu niedrig" oder "nicht vollständig" durchgeführt haben.

Die Chemieindustrie warnte, dass eine zivilrechtliche Haftung trotzdem noch "durch die Hintertür" eingeführt werden könne. "Hier muss der Text geschärft werden", erklärten der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und dem Verband der Chemischen Industrie (VCI). "Juristische Winkelzüge dürfen nicht genutzt werden, um die Unternehmen doch einer weltweiten Klageindustrie auszusetzen."

Aus Sicht der Zivilgesellschaft verfehlt das Gesetz jedoch sein Ziel, Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung zu verhindern. Die Initiative Lieferkettengesetz erklärte, es widerspreche den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, wenn Unternehmen bei mittelbaren Zulieferern nicht proaktiv Risiken analysieren, sondern erst aktiv werden, wenn sie "substantiierte Kenntnis" von einer möglichen Menschenrechtsverletzung erlangen. "Der Gesetzesentwurf berücksichtigt Umweltschäden nur marginal, sanktioniert aber nicht die Zerstörung von Artenvielfalt oder die Schädigung des Klimas", monierte der geschäftsführende Vorstand von Greenpeace Deutschland, Martin Kaiser.

Als "inakzeptabel" und "grüngewaschenes Feigenblatt" bezeichnete die Linke im Bundestag den Entwurf. "Es wird für Konzerne sogar zum rechtlichen Nachteil, wenn sie die gesamte Lieferkette prüfen", erklärte der Abgeordnete Michel Brandt. "Der Entwurf ist eine Aufforderung zum Wegschauen."

Kontakt zur Autorin: petra.sorge@wsj.com

DJG/pso/uxd

(END) Dow Jones Newswires

March 03, 2021 06:13 ET (11:13 GMT)