Aktien im Volumen von bis zu 1,5 Milliarden Euro
DGAP-Ad-hoc: Allianz SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Allianz SE: Allianz SE beschließt neues Rückkaufprogramm für eigene Aktien im
Volumen von bis zu 1,5 Milliarden Euro
20.02.2020 / 19:46 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU)
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Allianz SE hat heute ein neues Rückkaufprogramm für eigene Aktien beschlossen.
Das Volumen dieses neuen Programms beträgt bis zu 1,5 Milliarden Euro. Das
Programm soll im März 2020 starten und spätestens bis 31. Dezember 2020
abgeschlossen sein. Allianz SE wird die gekauften Aktien einziehen.
München, 20. Februar 2020
Mitteilende Person: Michael Sieburg, Compliance Officer, Allianz SE
Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen
Vorbehalten.
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von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten
Ergebnissen abweichen. Abweichungen können sich aus Änderungen der Faktoren
ergeben, einschließlich der folgenden, aber nicht beschränkt auf: (i) die
allgemeine wirtschaftliche Lage und Wettbewerbssituation in den
Kerngeschäftsfeldern und -märkten des Allianz Konzerns, (ii) die Entwicklung
der Finanzmärkte (insbesondere Marktvolatilität, Liquidität und
Kreditereignisse), (iii) Häufigkeit und Schwere der versicherten
Schadenereignisse, einschließlich solcher, die sich aus Naturkatastrophen
ergeben, und die Entwicklung der Schadenaufwendungen, (iv) Sterblichkeits- und
Krankheitsraten bzw. -tendenzen, (v) Stornoraten, (vi) insbesondere im
Bankgeschäft die Ausfallrate von Kreditnehmern, (vii) Änderungen des
Zinsniveaus, (viii) Wechselkurse, insbesondere des
Euro/US-Dollar-Wechselkurses,, (ix) Gesetzes- und sonstigen Rechtsänderungen,
ein-schließlich steuerliche Regelungen, (x) die Auswirkungen von Akquisitionen
einschließlich damit zusammenhängende Integrations- und
Restrukturierungsmaßnahmen sowie (xi) die allgemeinen Wettbewerbs-faktoren, die
in jedem Einzelfall auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder globaler Ebene
gelten. Viele dieser Veränderungen können durch Terroranschläge und deren
Folgen verstärkt werden.
Keine Pflicht zur Aktualisierung
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gesetzliche Veröffentlichungspflicht besteht.
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