London (awp) - Bei der Beteiligungsgesellschaft Arundel geht der Streit zwischen einem unzufriedenen Investor und der britischen Tochterfirma in die nächste Runde. Nachdem ein Londoner Gericht die Klage vergangenen Herbst wegen Verjährung zurückgewiesen hatte, verlangt der Kläger nun das Recht, in Berufung zu gehen.

Zuvor hatte das Londoner Gericht entschieden, dem Kläger keine Berufung zu gewähren. Es gestattete ihm jedoch, bis am 14. Januar die Erlaubnis zur Berufung direkt beim Berufungsgericht zu beantragen. Das habe er nun getan, teilte Arundel am Mittwochabend mit. Die Arundel-Anwälte würden nun ihre Argumente darlegen, warum die Zulassung zum Berufungsgericht nicht erteilt werden solle.

Die britische Tochtergesellschaft von Arundel, Arundel Group Limited (AGL), war 2018 von einem unzufriedenen Investor auf 15,25 Millionen britische Pfund zuzüglich Kosten, Auslagen und Zinsen verklagt worden. Er hatte in eine von AGL durchgeführte Finanzierungsrunde investiert und einen Totalverlust erlitten.

tv/ra