Aumann AG, Beelen

Wertpapierkennnummer: A2DAM0

ISIN: DE000A2DAM03

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 18. Juni 2024 hat beschlossen, den Bilanz- gewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR 4.404.753,01 wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,20 je

dividendenberechtigter Stückaktie

EUR 2.869.046,20

b) Vortrag auf neue Rechnung

EUR 1.535.706,81

Die Dividende wird vom 21. Juni 2024 an unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie des darauf ent- fallenden Solidaritätszuschlags von 5,5 % (gesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertrag- steuer über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute aus- gezahlt. Hauptzahlstelle ist die DZ Bank, Frankfurt.

Die Kapitalertragsteuer wird bei den inländischen, nicht von der Steuer befreiten Aktionären gegen Vorlage der vom depotführenden Kreditinstitut auszustellenden Bescheinigung auf die Einkommen- oder Körper- schaftsteuer der inländischen Aktionäre angerechnet. Der einzubehaltende Solidaritätszuschlag wird auf den Solidaritätszuschlag des Aktionärs angerechnet.

Der Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag entfällt bei solchen Aktionären, die ihrer De- potbank eine "Nicht-Veranlagungsbescheinigung" des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. In diesem Fall wird auch das Steuerguthaben durch die auszahlende Bank vergütet. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag genannte Freistellungsvolumen nicht bereits durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einzubehaltende Kapitalertragsteuer einschließlich des Solida- ritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat bei Vorlage einer Freistellungsbescheinigung ermäßigen. Unter der Website des Bundeszentralamtes für Steuern können sich ausländische Anleger kos- tenlos über das Verfahren informieren. Ausländischen Aktionären wird empfohlen, sich wegen der steuerli- chen Behandlung der Dividende beraten zu lassen.

Beelen, im Juni 2024

Der Vorstand

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Aumann AG published this content on 18 June 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 18 June 2024 13:39:08 UTC.