DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Aurubis AG / Aktienrückkauf Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - Rückkauf Tranche 2 Die Aurubis AG hat den durch Bekanntmachung vom 08. November 2018 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 eingeleiteten Aktienrückkauf am 09. November 2018 begonnen. Im Rahmen einer zweiten Tranche wurden im Zeitraum vom 19. November 2018 bis zum 26. November 2018 insgesamt 9.000 Aktien (ISIN DE0006766504) zurückerworben. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis betrug durchschnittlich 52,97 EUR. Insgesamt wurden im Rahmen der zweiten Tranche eigene Aktien zu einem Gesamtpreis von EUR 476.686,00 (ohne Nebenkosten) erworben. Der Erwerb der Aktien diente einzig dem Zweck, Verpflichtungen aus einem Belegschaftsaktienprogramm i.S.v. Art. 5 Abs. 2 lit. c der Verordnung (EU) 596/2014 zu erfüllen. Der Rückkauf erfolgte über den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse unter Führung eines Kreditinstituts, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig von der Aurubis AG getroffen hat. Im Zeitraum vom 19. November 2018 bis zum 26. November 2018 betrugen die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen jeweils pro Tag:
Unter www.aurubis.com sind die innerhalb eines Tages getätigten Einzelgeschäfte veröffentlicht. Hamburg, im November 2018 Aurubis AG Der Vorstand
26.11.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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751405 26.11.2018