Die Bank of Jinzhou Co., Ltd. teilte mit, dass die Bank die Veröffentlichung des Jahresergebnisses für das am 31. Dezember 2022 abgeschlossene Geschäftsjahr (das "Jahresergebnis 2022") weiter verzögern wird, da der Wirtschaftsprüfer der Bank (der "Wirtschaftsprüfer") zusätzliche Informationen und Zeit benötigt, um die Prüfungsverfahren in Bezug auf das Jahresergebnis 2022 abzuschließen, da die Transaktionen im Zusammenhang mit der bedeutenden finanziellen Umstrukturierung der Bank noch bestätigt werden müssen. Aufgrund der weiteren Verzögerung bei der Veröffentlichung des Jahresergebnisses 2022 wird die Bank den Versand des Jahresberichts der Bank für das am 31. Dezember 2022 abgeschlossene Geschäftsjahr (der "Jahresbericht 2022") an die Aktionäre weiter verzögern. Die Bank arbeitet eng mit dem Wirtschaftsprüfer zusammen, um alle erforderlichen Informationen und Dokumente bereitzustellen, damit die Prüfungsarbeiten so schnell wie möglich abgeschlossen werden können.

Das voraussichtliche Datum der Veröffentlichung der Jahresergebnisse 2022 und des Jahresberichts 2022 muss jedoch noch mit dem Wirtschaftsprüfer abgestimmt werden. Die Bank wird zu gegebener Zeit weitere Mitteilungen veröffentlichen, um die Aktionäre über das Datum der Veröffentlichung der Jahresergebnisse 2022 und den Versand des Jahresberichts 2022 zu informieren. Gemäß den Regeln 13.49(6) und 13.48(1) der Börsenzulassungsregeln ist die Bank verpflichtet, ihre Zwischenergebnisse für die sechs Monate bis zum 30. Juni 2023 (die "2023-Zwischenergebnisse") spätestens zwei Monate nach dem Ende der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres (d.h. am oder vor dem 31. August 2023) zu veröffentlichen und ihren Zwischenbericht für die sechs Monate bis zum 30. Juni 2023 (der "2023-Zwischenbericht") spätestens drei Monate nach dem Ende der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres (d.h. am oder vor dem 30. September 2023) an die Aktionäre zu versenden.

Aufgrund der weiteren Verzögerung bei der Veröffentlichung des Jahresergebnisses 2022 und der Versendung des Jahresberichts 2022 wird sich die Veröffentlichung des Zwischenergebnisses 2023 verzögern und die Versendung des Zwischenberichts 2023 kann sich verzögern. Die Verzögerung der Veröffentlichung des Zwischenergebnisses 2023 und der Versand des Zwischenberichts 2023 stellen, falls sie eintreten, eine Nichteinhaltung von Regel 13.49(6) bzw. Regel 13.48(1) des Kotierungsreglements dar.