DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die Stadt Düsseldorf und neun weitere Städte nach dem Diesel-Abgasskandal verklagt. An diesem Mittwoch (12.00) wird am Düsseldorfer Verwaltungsgericht über die erste der zehn Klagen verhandelt (Az.: 6 K 12341/17). Mit einem Urteil wird im Tagesverlauf gerechnet.

Die Umweltschützer hatten die Kfz-Zulassungsstellen der Städte aufgefordert, den Autos mit Abgas-Schummel-Software den Betrieb auf öffentlichen Straßen zu verbieten. Wegen der illegalen Software sei die Betriebserlaubnis für Autos mit dem VW -Motor des Typs EA 189 EU5 erloschen, argumentieren die Umweltschützer bei ihrem Vorgehen gegen die Städte. Die Kfz-Zulassungsbehörden müssten die Wagen daher stilllegen.

Weitere beklagte Städte sind laut DUH Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Mainz, München, Stuttgart und Wiesbaden. Dass der Konzern eine neue Version der Software angeboten hat, ist aus Sicht der Umwelthilfe irrelevant.

Derzeit wären in Düsseldorf rund 600 Autos vom geforderten Entzug der Zulassung betroffen, teilte die Stadt mit, die zugleich auf das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verweist. Stilllegungen von Fahrzeugen erfolgten auf Hinweis des Bundesamtes.

"Das sehen wir anders", sagte Professor Remo Klinger, der die Umwelthilfe als Anwalt vor Gericht vertritt. Das KBA genehmige nur Fahrzeugtypen. Die illegalen Abschalt-Einrichtungen seien aber nicht Gegenstand des genehmigten Typs. Somit seien die Zulassungsstellen in der Pflicht, weil die Autos nicht dem genehmigten Typ entsprächen.

Die DUH beschreitet mit den Klagen einen neuen Weg. Über eine ältere Klage des Verbands wird im Februar bereits das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Darin verlangt die DUH Fahrverbote für Diesel in Städten mit einer Stickstoffdioxidbelastung über dem Grenzwert.

Die Stadt Düsseldorf war vom dortigen Verwaltungsgericht verpflichtet worden, mehr für saubere Luft in der Landeshauptstadt zu tun - notfalls mit Fahrverboten für Dieselautos. Jährlich stürben rund 13 000 Menschen an den Folgen des Dieselabgasgiftes Stickstoffdioxid, so die DUH.

Vor dem schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht in Schleswig war die DUH im Dezember mit Klagen gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gescheitert. Der Verband sei nicht klageberechtigt, hatte das Gericht entschieden./fc/DP/zb

Unternehmen im Artikel: Bayerische Motoren Werke, Daimler, Volkswagen