Frauenfeld (awp) - Die Generalversammlung der Immobiliengesellschaft BFW Liegenschaften hat am Dienstag wie angekündigt den Antrag zweier unabhängiger Verwaltungsrats-Mitglieder auf eine Kapitalherabsetzung und eine Nennwertausschüttung abgelehnt.

Die Gesellschaft hatte bereits im März bei der Publikation des Jahresergebnisses mitgeteilt, dass die Hauptaktionärin BFW Holding die beantragte Ausschüttung im Hinblick auf die Privatisierung der Gesellschaft ablehnt. Die BFW Holding des Firmengründers Beat Frischknecht hatte den Aktionären im November ein Übernahmeangebot gemacht. Im März hatte sie einen Anteil von über 98 Prozent der Stimmrechte und gut 95 des Aktienkapitals der BFW Liegenschaften vermeldet.

Die Generalversammlung der BFW genehmigte zudem die Jahresrechnung 2019 und erteilte den Mitgliedern von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung die Entlastung.

Des weiteren wählte eine separate Sonderversammlung der Aktionäre der Namenaktien Kategorie A Daniel Nipkow als ihren Vertreter. Dieser wurde im Anschluss als Vertreter der Aktionäre der Namenaktien Kategorie A in den Verwaltungsrat gewählt, ebenso wie Beat Frischknecht als Vertreter der Aktionäre der Namenaktien Kategorie B und André Robert Spathelf. Frischknecht wurde zudem als Verwaltungsratspräsident bestätigt.

Wegen der Covid-19-Verordnung des Bundesrats fand die Generalversammlung ohne Aktionärinnen und Aktionäre statt. Die unabhängige Stimmrechtsvertreterin vertrat insgesamt 98,61 Prozent der Aktienstimmen.

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