Frauenfeld (awp) - BFW Liegenschaften wird im Hinblick auf die geplante Dekotierung von verschiedenen Pflichten befreit. So hat die SIX Exchange Regulation zeitlich befristete Ausnahmen gewährt, wie die Immobiliengesellschaft am Mittwoch mitteilte. Unter anderem muss dieses Jahr kein Halbjahresabschluss publiziert werden.

Weiter hat die Börsenaufsicht das Gesuch für die Dekotierung sämtlicher Namenaktien Kategorie A bewilligt. Der letzte Handelstag der Aktien und das effektive Datum der Dekotierung würden nach Vorliegen des rechtskräftigen Entscheids im Kraftloserklärungsverfahren bekannt gegeben, heisst es.

Gemäss Angaben vom April hält die BFW Holding mehr als 98 Prozent der Stimmrechte und 95,47 Prozent des Aktienkapitals der BFW Liegenschaften. Die Gesellschaft soll privatisiert und von der Börse genommen werden.

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